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Sächsisches FG Urteil v. - 3 K 1304/19 EFG 2021 S. 1953 Nr. 23

Gesetze: AO § 38, AO § 73 S. 1, AO § 251 Abs. 3, UStG § 2, UStG § 17

Keine Haftung der ehemaligen Organgesellschaft für nach der insolvenzbedingten Beendigung der Organschaft entstandene Steuern des ehemaligen Organträgers

Leitsatz

Nach der insolvenzbedingten Beendigung der Organschaft beschränkt sich die Haftung der (ehemaligen) Organgesellschaft für Steuern des (ehemaligen) Organträgers gemäß § 73 AO auf solche Steuern, die während des Organschaftsverhältnisses rechtlich entstanden sind. Insoweit ist nicht etwa auf eine „insolvenzrechtliche Begründung” oder „wirtschaftliche Verursachung” des Steueranspruches abzustellen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2021 S. 1953 Nr. 23
DAAAJ-25699

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Sächsisches FG, Urteil v. 13.04.2021 - 3 K 1304/19

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