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FG Baden-Württemberg  v. - 8 K 3125/18 EFG 2021 S. 1994 Nr. 23

Gesetze: EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a, EStG § 34 Abs. 1, EStG § 34 Abs. 2 Nr. 2

Ermäßigter Steuersatz für Entschädigung: Einheitliche Entschädigung bei mehreren Teilleistungen aufgrund Arbeitsplatzverlusts

Leitsatz

Werden anlässlich des strukturbedingten Wegfalls des Arbeitsplatzes die Beendigung des bisherigen Arbeitsverhältnisses gegen eine Sozialplanabfindung sowie die anschließende befristetete Weiterbeschäftigung in Transfergesellschaften vereinbart, bei denen der Steuerpflichtige neben einem Transfer-Kurzarbeitergeld weitere Zahlungen „Zusatzabfindung”; („Startgeld”) erhält, die umso höher ausfallen, je schneller der Steuerpflichtige einen neuen Arbeitgeber findet und deswegen das Beschäftigungsverhältnis mit der jeweiligen Transfergesellschaft beendet, so werden bei einer Gesamtwürdigung des verwirklichten Sachverhalts die Entschädigungszahlungen zum Ausgleich für ein- und dasselbe Schadensereignis, nämlich den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt. Es liegt daher eine einheitliche, nicht nach § 34 Abs. 1 EStG steuerbegünstigte Entschädigung vor, wenn die Zahlungen in zwei Veranlagungszeiträumen ausbezahlt werden und somit keine Zusammenballung von Einkünften vorliegt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2021 S. 1994 Nr. 23
EStB 2022 S. 148 Nr. 4
FAAAI-62163

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Nutzungsdauer:
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FG Baden-Württemberg v. 22.02.2021 - 8 K 3125/18

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