Praktikerhandbuch der Sanierung und Restrukturierung
1. Aufl. 2021
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B. Krisenfrüherkennung und Krisenmanagement als Aufgaben der Geschäftsleitung und ihrer Berater (§§ 1, 101, 102 StaRUG)
I. Compliance
1. Corporate Compliance als Grundlage der ordnungsgemäßen Unternehmensführung
166Corporate Compliance bedeutet die Einhaltung, Befolgung und Übereinstimmung mit bestimmten Geboten. Dabei sind die Anforderungen daran sehr simpel: Im Kern geht es darum, dass sich Unternehmen und deren Organe im Einklang mit dem geltenden Recht bewegen müssen. Richtigerweise stellt dies eine Binsenweisheit dar. Zu bedenken bleibt jedoch, dass die Wirklichkeit oft anders aussieht. Denn es ist ebenso eine uralte Einsicht, dass gutes Handeln einen „guten Willen“ voraussetzt. Somit definiert sich Compliance notwendigerweise als organisatorischer Mechanismus: Sie ist nicht das Postulat der Notwendigkeit von Regelkonformität, denn dieses folgt aus den rechtlichen und faktischen Rahmenbedingungen per se. Compliance bedeutet die Sicherstellung der Regelkonformität eines Unternehmens durch Organisation. In Rechtsvorschriften, Satzungen und Anstellungsverträgen formuliert sich dennoch jenes, was man auf diesem Gebiet zuverlässig befolgen sollte. Soweit etwa Kapitalgesellschaften nach deutsche...