Praktikerhandbuch der Sanierung und Restrukturierung
1. Aufl. 2021
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G. Die Insolvenzantragspflicht und die auslösenden Umstände
788Bei einer sich abzeichnenden Krise stellt sich für den Unternehmer bzw. die Unternehmensleitung sowie den beteiligten Beratern die Frage, ob und wann mögliche zivilrechtliche und strafrechtliche Haftungstatbestände ausgelöst werden. Dreh- und Angelpunkt für die Beantwortung dieser Frage ist, ob bereits eine (auch versehentliche) Verletzung der Insolvenzantragspflicht nach § 15a InsO verwirklicht wurde.
789Zum Schutz der Gläubiger und zum allgemeinen Schutz des Rechtsverkehrs vor Schädigungen hat der Gesetzgeber eine Verpflichtung zur Insolvenzantragstellung in § 15a InsO verankert. Gleichlaufend soll durch eine solche Antragsverpflichtung für die Verantwortlichen ein Anreiz geschaffen werden, rechtzeitig einen Insolvenzantrag zu stellen, um hierdurch mögliche Sanierungschancen zu wahren.
790In concreto fordert § 15a InsO von den Verantwortlichen bei Eintritt von Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung eine Insolvenzantragstellung „ohne schuldhaftes Zögern“. Der entsprechende Insolvenzantrag ist spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung zu stellen.
791Eine „lediglich“ drohende Zahlungsunfähigkeit...