Die Besteuerung internationaler Holdinggesellschaften
4. Aufl. 2021
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
III. Ausgewählte europäische Standorte
Die Harmonisierung der Unternehmensbesteuerung innerhalb der EU steht bereits seit langem auf der Agenda der EU-Kommission. Eine Konvergenz der Unternehmensbesteuerung erfordert aber angesichts der komplexen Materie und den Vorbehalten vieler Mitgliedstaaten einen äußerst langen Atem. Die nationalen Unterschiede beschränken sich daher nicht nur auf das unterschiedliche Steuersatzniveau, sondern erstrecken sich auf die gesamte Einkommensermittlung und Besteuerungssystematik. Solange diese nationalen steuerlichen Differenzen bestehen, eröffnen sich aus Sicht der Steuerplanung auch Möglichkeiten für entsprechende Gestaltungen zur Senkung der Unternehmens- bzw. Konzernsteuerquote.
Nachfolgend werden ausgewählte für die Nutzung von Holdinggesellschaften bevorzugte europäische Länder in Bezug auf die holdingrelevanten Regelungen erläutert und auf ihre Eignung als Holdingstandort untersucht. Auf den Standort Deutschland (vgl. Kap. D.II) wird detaillierter eingegangen und er stellt den Ausgangspunkt für die Vergleiche dar.
Das Königreich Belgien (ca. 11,4