LGrStG BW § 21

Zweiter Teil: Bewertungsverfahren

§ 21 Wertverhältnisse bei einer Fortschreibung und Nachfeststellung

Bei einer Fortschreibung und bei einer Nachfeststellung der Grundsteuerwerte sind die Wertverhältnisse im Hauptfeststellungszeitpunkt zugrunde zu legen.

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MAAAH-66510