LGrStG BW Anlage 9 (zu § 35 Absatz 5)

Anlage 9 (zu § 35 Absatz 5)

Gruppen der Zweige des Tierbestands nach der Flächenabhängigkeit

  1. Mehr flächenabhängige Zweige des Tierbestands:

    Pferdehaltung,

    Pferdezucht,

    Schafzucht,

    Schafhaltung,

    Rindviehzucht,

    Milchviehhaltung,

    Rindviehmast.

  2. Weniger flächenabhängige Zweige des Tierbestands:

    Schweinezucht,

    Schweinemast,

    Hühnerzucht,

    Entenzucht,

    Gänsezucht,

    Putenzucht,

    Legehennenhaltung,

    Junghühnermast,

    Entenmast,

    Gänsemast,

    Putenmast.

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MAAAH-66510