Ausländische Künstler und Sportler im Steuerrecht
3. Aufl. 2020
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E. EU-Konformität des Steuerabzugs
1. Steuerabzug an sich
In seinem Urteil in der Rechtssache „Scorpio“ hat der EuGH insbesondere vor dem Hintergrund, dass im Jahr des Urteilsfalls zwischen den EU-Staaten keine Möglichkeit bestand, grenzüberschreitend Steuerforderungen beizutreiben, die EU-Konformität des besonderen Steuerabzugs für beschränkt Steuerpflichtige in Deutschland bejaht.
Vor diesem Hintergrund wurde in der Literatur zum Teil die Auffassung vertreten, dass seit Inkrafttreten der EU-Beitreibungsrichtlinie in Jahr 2002 der Steuerabzug nach § 50a EStG bei Vergütungsgläubigern aus EU-Staaten nicht mehr mit dem EG-Recht vereinbar sei.
Mit dieser Begründung wurden auch nach der Veröffentlichung des Einsprüche gegen Steueranmeldungen aufrechterhalten.
Hierzu hatte erstmals die OFD Münster mit der Kurzinfo v. Stellung genommen. Sie weist unter Bezug auf den Bericht der EU-Kommission v. darauf hin, dass in der Vergangenheit weniger als 2 % der ersuchten Beitreibungsbeträge tatsächlich grenzüberschreitend realisiert werden konnten.
Fraglich ist, ob diese tatsächlich schockierende Zahl den EuGH bewogen hat, ein Abzugsverfahren weiterhin für EU-konform ...