Ausländische Künstler und Sportler im Steuerrecht
3. Aufl. 2020
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C. Freistellung nach einem Doppelbesteuerungsabkommen
Deutschland hat mit einer Vielzahl von Staaten internationale Abkommen zur Vermeidung einer doppelten Besteuerung kurz DBA abgeschlossen. Diese werden durch das sog. Zustimmungsgesetz deutsches Recht und können das deutsche Steuersubstrat insbesondere bei beschränkt Steuerpflichtigen begrenzen. Auch inländische Einkünfte, die dem Steuerabzug nach § 50a EStG unterliegen, dürfen nach den DBA in Deutschland teils nicht, teils nur begrenzt besteuert werden. Hier kommen verschiedene Normen des Abkommens infrage, die für eine Begrenzung im Bereich der Künstler und Sportler sorgen können.
Die DBA enthalten vorrangig eine Regelung für Darbietungseinkünfte von Künstlern und Sportlern, die regelmäßig im Auftrittsstaat besteuert werden dürfen, egal, wie lang der Aufenthalt dauerte. In den meisten DBA wird diese auftrittsbezogene Besteuerung aufgehoben, wenn die besonderen Voraussetzungen einer bestimmten öffentlichen Förderung erfüllt werden.
Fließen die Einkünfte für eine Darbietung einer anderen Person als dem Künstler oder Sportler zu (z. B. einer Konzertdirektion, einem Sportverein, einem Dachverband), darf Deutschland als Auftrittsstaat nach den m...