Steuerrecht aktuell 2/2019
1. Aufl. 2019
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
B. Körperschaftsteuerrecht
I. Rechtsprechung
1. Verdeckte Gewinnausschüttung bei Rückstellung für drohende Haftungsinanspruchnahme einer Organgesellschaft nach § 73 AO
, BFH/NV 2019 S. 648, NWB KAAAH-11888
(Tobias Fischer)
Zusammenfassung der Entscheidung
Zwischen der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) – einer GmbH als Organgesellschaft – und der B-AG – Organträgerin – bestand seit 1990 eine körperschaftsteuerrechtliche Organschaft. Das für die B-AG zuständige Finanzamt teilte der Klägerin (GmbH-Organgesellschaft) mit, sie für Körperschaftsteuerschulden der B-AG nach § 73 AO in Haftung zu nehmen. In ihrem Jahresabschluss zum bildete die Klägerin aufgrund der drohenden Haftungsinanspruchnahme deshalb gem. § 73 AO eine Rückstellung in Höhe von … €. Die Klägerin behandelte den Aufwand in ihrer Körperschaftsteuererklärung als abzugsfähig. Das Finanzamt vertrat im Anschluss an eine Außenprüfung die Auffassung, dass der Aufwand unter das Abzugsverbot des § 10 Nr. 2 KStG falle und rechnete den zurückgestellten Betrag außerbilanziell dem Gewinn der Klägerin wieder hinzu. Die dagegen nach erfolglosem Einspruch erhobene Klage hat das , G (EFG 2017 S. 149) als unbegründet abgewies...