WG Art. 75

Zweiter Teil: Eigener Wechsel

Art. 75 Wechselangaben

Der eigene Wechsel enthält:

  1. die Bezeichnung als Wechsel im Texte der Urkunde, und zwar in der Sprache, in der sie ausgestellt ist;

  2. das unbedingte Versprechen, eine bestimmte Geldsumme zu zahlen;

  3. die Angabe der Verfallzeit;

  4. die Angabe des Zahlungsortes;

  5. den Namen dessen, an den oder dessen Order gezahlt werden soll;

  6. die Angabe des Tages und des Ortes der Ausstellung;

  7. die Unterschrift des Ausstellers.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
ZAAAA-73993