Klausur-Leitfaden Bilanzsteuerrecht
2. Aufl. 2019
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III. Bilanzsteuerliches Grundlagenwissen
1. Der Betriebsvermögensvergleich
1.1 Gewinnermittlungsformel
Der steuerliche Gewinn ermittelt sich nach § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG wie folgt:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Betriebsvermögen am Ende eines Wirtschaftsjahres | |
- | Betriebsvermögen am Ende des vorangegangenen Wirtschaftsjahres |
+ | Entnahmen |
- | Einlagen |
= | Gewinn |
Der Einzelhändler A hat zum ein Betriebsvermögen i. H. v. 100.000 €. Zum ermittelt er ein Betriebsvermögen i. H. v. 250.000 €. In 2018 hat er aus einer Erbschaft einen Betrag i. H. v. 20.000 € auf das betriebliche Konto überwiesen, sowie einen Betrag i. H. v. 90.000 € zur Begleichung einer Rate für das eigengenutzte Einfamilienhaus entnommen.
Lösung:
Der Gewinn 2018 beträgt (250.000 - 100.000 + 90.000 - 20.000 = ) 220.000 €
Der Betriebsvermögensverglich muss zwingend beherrscht werden. Dabei ist es egal, welchen Klausurtypus und welche Aufgabenstellung gewählt wird. Gerade bei vorgegebenen Bilanzen, die durch die Einarbeitung einzelner Sachverhalte anzupassen sind, ergibt sich ein erheblicher Zeitgewinn, wenn die Gewinnauswirkung bereits bei der Wahl der Bilanzpostenänderung bekannt ist. Entsprechendes gilt bei sog. Kapitalanpassungen nach einer durchgeführten Betriebsprüfung.
Um die Sy...