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Vorsteuerabzug
Eine Übersichtsseite zu den Stichwörtern des Kontierungslexikons finden Sie hier: NWB LAAAE-91155.
Zusammenfassung
Der Vorsteuerabzug ist ein Kernstück des Umsatzsteuerrechts, um die Neutralität der Mehrwertsteuer zu gewährleisten. Zur Ausübung des Vorsteuerabzugsrechts nach § 15 UStG sind materiell rechtliche und auch formale Voraussetzungen notwendig.
Der Beitrag gibt einen Überblick über die Grundsätze des Vorsteuerabzugs und deren Berücksichtigung in der Buchführung und der Erfassung in der Umsatzsteuer-Voranmeldung bzw. Umsatzsteuer-Jahreserklärung.
1. Welche Konten werden im SKR 03 oder 04 benötigt?
1.1 SKR 03
Auf die in Abschnitt 3.11 aufgeführten Konten wird hingewiesen.
1.2 SKR 04
Auf die in Abschnitt 3.11 aufgeführten Konten wird hingewiesen.
2. Rechtsgrundlagen
Tabelle in neuem Fenster öffnen
3. Wie wird kontiert?
3.1 Allgemeine Grundsätze
Das System der Umsatzsteuer ist durch den Neutralitätsgedanken geprägt, d. h. die Umsatzsteuer innerhalb der Unternehmerkette darf nicht zu einer unsystematischen Belastung für den Unternehmer führen. Um diese Neutralität zu gewährleisten ist das Kernelement des Umsatzsteuerrechts der Vorsteuerabzug. Bezieht der Unternehmer eine steuerpflichtige Leistung und erbringt der Unternehmer seinerseits eine steuerpflichtige Ausgangsleistung, ist er zum vollen Vorsteuerabzug nach § 15 UStG berechtigt. Maßgebend für den Vorsteuerabzug ist nicht nur die Verwendung der vom Steuerpflichtigen bezogenen Eingangsleistung, sondern auch der ausschließliche Entstehungsgrund des Eingangsumsatzes. Diese Systematik führt zum zutreffenden Ergebnis, dass der Unternehmer nur seine eigene Wertschöpfung – sog. Mehrwert – versteuern muss.
Unter gewissen Voraussetzungen gilt dieser Grundsatz auch dann, wenn der Unternehmer bestimmte steuerfreie Umsätze ausführt, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen.
Zu weiteren Einzelheiten zu diesen steuerfreien Umsätzen vgl. das Stichwort „Steuerbefreiungen“, Kontierungslexikon NWB HAAAG-43654.
Ebenso kann der Vorsteuerabzug für bezogene Leistungen in Betracht kommen, wenn der Unternehmer beabsichtigt, eine steuerpflichtige Tätigkeit ausüben zu wollen, diese aber wegen wirtschaftlicher, rechtlicher oder sonstiger Gründe tatsächlich nicht zum Tragen kommt. Das Vorsteuerabzugsrecht ist insoweit an die beabsichtigten Umsätze geknüpft.
Da der Vorsteuerabzug als Besteuerungsgrundlage zu einer Minderung der Umsatzsteuerschuld führt, trägt der Unternehmer die Darlegungs- und Feststellungslast für die Tatsachen, die den Vorsteueranspruch begründen.
Zur Prüfung des Vorsteuerabzugs ist es wichtig, die Grundsätze und Besonderheiten zu kennen, um alle relevanten Aspekte eines zu prüfenden Sachverhalts abzudecken. Die für den Vorsteuerabzug relevanten Fragen sind in der folgenden Checkliste aufgeführt und werden in den folgenden Abschnitten einzeln näher erläutert.
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Checkliste für den Vorsteuerabzug | |||
Frage | ja | nein | |
1. Ist die persönliche Berechtigung zum Vorsteuerabzug gegeben? | |||
a) | |||
b) | Ist eine Sonderregelung zur Beschränkung des Vorsteuerabzugs zu beachten? | ||
| |||
2. | Ist die sachliche Berechtigung zum Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG gegeben? | ||
a) | Wurde die Leistung von einem anderen Unternehmer bezogen? | ||
b) | Wurde die Leistung für das Unternehmen des Leistungsempfängers bezogen? | ||
c) | Ist die Einschränkung (10 %-Grenze) nach § 15 Abs. 1 Satz 2 UStG zu beachten? | ||
d) | Wurde die Umsatzsteuer nach dem UStG geschuldet? | ||
e) | Liegt eine ordnungsgemäße Rechnung vor? | ||
f) | An- oder Vorauszahlungen: Wurden diese entrichtet? | ||
g) | Sind Sonderregelungen zu beachten? | ||
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h) | Sind die Einschränkungen nach § 15 Abs. 1a UStG (ertragsteuerliche Abzugsverbote) zu beachten? | ||
i) | Sind Einschränkungen nach § 15 Abs. 1b UStG (Verwendung von Grundstücken) zu beachten? | ||
j) | Gibt es Erleichterungen nach § 15 Abs. 5 UStG? | ||
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3. Bestehen sonstige Einschränkungen und Folgeprobleme? | |||
a) | Sind Einschränkungen nach § 15 Abs. 2 UStG (bestimmte steuerfreie Umsätze) zu beachten? | ||
b) | Sind Einschränkungen nach § 15 Abs. 4 UStG (Aufteilungsgebote) zu beachten? | ||
c) | Sind Vorsteuern nach § 15a UStG (Änderung der Verwendung) zu berichtigen? | ||
d) | Sind Vorsteuern nach § 17 UStG (Änderung der Bemessungsgrundlage) zu berichtigen? | ||
e) | Sind Vorsteuern wegen Beteiligung an einer Steuerhinterziehung nach § 25f UStG zu versagen? |
Die Finanzverwaltung hat im Umsatzsteueranwendungserlass (UStAE) umfangreiche Ausführungen zum Vorsteuerabzug in den Abschnitten 15.1 bis 15.23 UStAE sowie im Abschnitt 2.10 UStAE aufgenommen, um dem Rechtsanwender einen Wegweiser im Dschungel des Vorsteuerabzugs zu geben. Die Hinweise enthalten viele Beispiele – insbesondere im Zusammenhang mit der Zuordnung von Grundstücken –, die dem Unternehmer eine Hilfe zur Rechtsfindung geben sollen.
Die folgende Übersicht zeigt die entsprechenden Abschnitte im UStAE:
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Nr. | Tatbestand | Hinweise in |
1. | Zum Vorsteuerabzug berechtigter Personenkreis | |
2. | Allgemeines zum Vorsteuerabzug | |
3. | Ordnungsgemäße Rechnung als Voraussetzung für den Vorsteuerabzug | |
4. | Leistungen für das Unternehmen | |
5. | Zuordnung von Leistungen zum Unternehmen | |
6. | Regelungen zum Vorsteuerabzug in Einzelfällen | |
7. | Vorsteuerabzug bei Zahlungen vor Empfang der Leistung | |
8. | Vorsteuerabzug bei Rechnungen über Kleinbeträge | |
9. | Vorsteuerabzug bei Fahrausweisen | |
10. | Vorsteuerabzug bei Repräsentationsaufwendungen | |
11. | Vorsteuerabzug bei unfreien Versendungen und innergemeinschaftlichen Güterbeförderungen | |
12. | Abzug der Einfuhrumsatzsteuer bei Einfuhr im Inland | |
13. | Abzug der Einfuhrumsatzsteuer in den Fällen des § 1 Abs. 3 UStG | |
14. | Vorsteuerabzug ohne gesonderten Steuerausweis in einer Rechnung | |
15. | Nachweis der Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug | |
16. | Allgemeines zum Ausschluss vom Vorsteuerabzug | |
17. | Ausschluss des Vorsteuerabzugs bei steuerfreien Umsätzen | |
18. | Ausschluss des Vorsteuerabzugs bei Umsätzen im Ausland | |
19. | Vorsteuerabzug bei Eingangsleistungen im Zusammenhang mit unentgeltlichen Leistungen | |
20. | Grundsätze zur Aufteilung der Vorsteuerbeträge | |
21. | Aufteilung der Vorsteuerbeträge nach § 15 Abs. 4 UStG | |
22. | Erleichterungen bei der Aufteilung der Vorsteuerbeträge | |
23. | Vorsteuerabzug bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts | |
24. | Vorsteuerabzug bei Überlassung von Gegenständen durch Gesellschafter an die Gesellschaft | |
25. | Vorsteuerabzug aus Aufwendungen im Zusammenhang mit der Ausgabe von gesellschaftsrechtlichen Anteilen | |
26. | Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit dem Halten und Veräußern von gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen | |
27. | Vorsteuerabzug und Umsatzbesteuerung bei (teil-) unternehmerisch verwendeten Fahrzeugen | |
28. | Vorsteuerabzug und Umsatzbesteuerung bei (teil-)unternehmerisch verwendeten Fahrrädern | |
29. | Unternehmereigenschaft und Vorsteuerabzug bei Vereinen, Forschungseinrichtungen und ähnlichen Einrichtungen |
Abb. 1: Übersicht der Abschnitte im UStAE zum Vorsteuerabzug
3.2 Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 UStG
3.2.1 Unternehmereigenschaft
Der Vorsteuerabzug setzt die Unternehmereigenschaft nach § 2 Abs. 1 UStG des Abzugsberechtigten voraus. Davon ausgenommen sind Kleinunternehmer nach § 19 Abs. 1 Satz 4 UStG: Sie sind nach § 19 Abs. 1 Satz 4 UStG vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen.