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Lexikon - Stand: 29.05.2024

Vorsteuerabzug

Karl-Hermann Eckert

Eine Übersichtsseite zu den Stichwörtern des Kontierungslexikons finden Sie hier: NWB LAAAE-91155.

Zusammenfassung

Der Vorsteuerabzug ist ein Kernstück des Umsatzsteuerrechts, um die Neutralität der Mehrwertsteuer zu gewährleisten. Zur Ausübung des Vorsteuerabzugsrechts nach § 15 UStG sind materiell rechtliche und auch formale Voraussetzungen notwendig.

Der Beitrag gibt einen Überblick über die Grundsätze des Vorsteuerabzugs und deren Berücksichtigung in der Buchführung und der Erfassung in der Umsatzsteuer-Voranmeldung bzw. Umsatzsteuer-Jahreserklärung.

1. Welche Konten werden im SKR 03 oder 04 benötigt?

1.1 SKR 03

Auf die in Abschnitt 3.11 aufgeführten Konten wird hingewiesen.

1.2 SKR 04

Auf die in Abschnitt 3.11 aufgeführten Konten wird hingewiesen.

2. Rechtsgrundlagen


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3. Wie wird kontiert?

3.1 Allgemeine Grundsätze

Das System der Umsatzsteuer ist durch den Neutralitätsgedanken geprägt, d. h. die Umsatzsteuer innerhalb der Unternehmerkette darf nicht zu einer unsystematischen Belastung für den Unternehmer führen. Um diese Neutralität zu gewährleisten ist das Kernelement des Umsatzsteuerrechts der Vorsteuerabzug. Bezieht der Unternehmer eine steuerpflichtige Leistung und erbringt der Unternehmer seinerseits eine steuerpflichtige Ausgangsleistung, ist er zum vollen Vorsteuerabzug nach § 15 UStG berechtigt. Maßgebend für den Vorsteuerabzug ist nicht nur die Verwendung der vom Steuerpflichtigen bezogenen Eingangsleistung, sondern auch der ausschließliche Entstehungsgrund des Eingangsumsatzes. Diese Systematik führt zum zutreffenden Ergebnis, dass der Unternehmer nur seine eigene Wertschöpfung – sog. Mehrwert – versteuern muss.

Unter gewissen Voraussetzungen gilt dieser Grundsatz auch dann, wenn der Unternehmer bestimmte steuerfreie Umsätze ausführt, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen.

Hinweis:

Zu weiteren Einzelheiten zu diesen steuerfreien Umsätzen vgl. das Stichwort „Steuerbefreiungen“, Kontierungslexikon NWB HAAAG-43654.

Ebenso kann der Vorsteuerabzug für bezogene Leistungen in Betracht kommen, wenn der Unternehmer beabsichtigt, eine steuerpflichtige Tätigkeit ausüben zu wollen, diese aber wegen wirtschaftlicher, rechtlicher oder sonstiger Gründe tatsächlich nicht zum Tragen kommt. Das Vorsteuerabzugsrecht ist insoweit an die beabsichtigten Umsätze geknüpft.

Da der Vorsteuerabzug als Besteuerungsgrundlage zu einer Minderung der Umsatzsteuerschuld führt, trägt der Unternehmer die Darlegungs- und Feststellungslast für die Tatsachen, die den Vorsteueranspruch begründen.

Zur Prüfung des Vorsteuerabzugs ist es wichtig, die Grundsätze und Besonderheiten zu kennen, um alle relevanten Aspekte eines zu prüfenden Sachverhalts abzudecken. Die für den Vorsteuerabzug relevanten Fragen sind in der folgenden Checkliste aufgeführt und werden in den folgenden Abschnitten einzeln näher erläutert.


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Checkliste für den Vorsteuerabzug
Frage
ja
nein
1. Ist die persönliche Berechtigung zum Vorsteuerabzug gegeben?
a)
Besteht die Unternehmereigenschaft nach § 2 UStG? Hinweis: Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
b)
Ist eine Sonderregelung zur Beschränkung des Vorsteuerabzugs zu beachten?
2.
Ist die sachliche Berechtigung zum Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG gegeben?
a)
Wurde die Leistung von einem anderen Unternehmer bezogen?
b)
Wurde die Leistung für das Unternehmen des Leistungsempfängers bezogen?
c)
Ist die Einschränkung (10 %-Grenze) nach § 15 Abs. 1 Satz 2 UStG zu beachten?
d)
Wurde die Umsatzsteuer nach dem UStG geschuldet?
e)
Liegt eine ordnungsgemäße Rechnung vor?
f)
An- oder Vorauszahlungen: Wurden diese entrichtet?
g)
Sind Sonderregelungen zu beachten?
h)
Sind die Einschränkungen nach § 15 Abs. 1a UStG (ertragsteuerliche Abzugsverbote) zu beachten?
i)
Sind Einschränkungen nach § 15 Abs. 1b UStG (Verwendung von Grundstücken) zu beachten?
j)
Gibt es Erleichterungen nach § 15 Abs. 5 UStG?
3. Bestehen sonstige Einschränkungen und Folgeprobleme?
a)
Sind Einschränkungen nach § 15 Abs. 2 UStG (bestimmte steuerfreie Umsätze) zu beachten?
b)
Sind Einschränkungen nach § 15 Abs. 4 UStG (Aufteilungsgebote) zu beachten?
c)
Sind Vorsteuern nach § 15a UStG (Änderung der Verwendung) zu berichtigen?
d)
Sind Vorsteuern nach § 17 UStG (Änderung der Bemessungsgrundlage) zu berichtigen?
e)
Sind Vorsteuern wegen Beteiligung an einer Steuerhinterziehung nach § 25f UStG zu versagen?

Die Finanzverwaltung hat im Umsatzsteueranwendungserlass (UStAE) umfangreiche Ausführungen zum Vorsteuerabzug in den Abschnitten 15.1 bis 15.23 UStAE sowie im Abschnitt 2.10 UStAE aufgenommen, um dem Rechtsanwender einen Wegweiser im Dschungel des Vorsteuerabzugs zu geben. Die Hinweise enthalten viele Beispiele – insbesondere im Zusammenhang mit der Zuordnung von Grundstücken –, die dem Unternehmer eine Hilfe zur Rechtsfindung geben sollen.

Die folgende Übersicht zeigt die entsprechenden Abschnitte im UStAE:


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Nr.
Tatbestand
Hinweise in
1.
Zum Vorsteuerabzug berechtigter Personenkreis
2.
Allgemeines zum Vorsteuerabzug
3.
Ordnungsgemäße Rechnung als Voraussetzung für den Vorsteuerabzug
4.
Leistungen für das Unternehmen
5.
Zuordnung von Leistungen zum Unternehmen
6.
Regelungen zum Vorsteuerabzug in Einzelfällen
7.
Vorsteuerabzug bei Zahlungen vor Empfang der Leistung
8.
Vorsteuerabzug bei Rechnungen über Kleinbeträge
9.
Vorsteuerabzug bei Fahrausweisen
10.
Vorsteuerabzug bei Repräsentationsaufwendungen
11.
Vorsteuerabzug bei unfreien Versendungen und innergemeinschaftlichen Güterbeförderungen
12.
Abzug der Einfuhrumsatzsteuer bei Einfuhr im Inland
13.
Abzug der Einfuhrumsatzsteuer in den Fällen des § 1 Abs. 3 UStG
14.
Vorsteuerabzug ohne gesonderten Steuerausweis in einer Rechnung
15.
Nachweis der Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug
16.
Allgemeines zum Ausschluss vom Vorsteuerabzug
17.
Ausschluss des Vorsteuerabzugs bei steuerfreien Umsätzen
18.
Ausschluss des Vorsteuerabzugs bei Umsätzen im Ausland
19.
Vorsteuerabzug bei Eingangsleistungen im Zusammenhang mit unentgeltlichen Leistungen
20.
Grundsätze zur Aufteilung der Vorsteuerbeträge
21.
Aufteilung der Vorsteuerbeträge nach § 15 Abs. 4 UStG
22.
Erleichterungen bei der Aufteilung der Vorsteuerbeträge
23.
Vorsteuerabzug bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts
24.
Vorsteuerabzug bei Überlassung von Gegenständen durch Gesellschafter an die Gesellschaft
25.
Vorsteuerabzug aus Aufwendungen im Zusammenhang mit der Ausgabe von gesellschaftsrechtlichen Anteilen
26.
Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit dem Halten und Veräußern von gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen
27.
Vorsteuerabzug und Umsatzbesteuerung bei (teil-) unternehmerisch verwendeten Fahrzeugen
28.
Vorsteuerabzug und Umsatzbesteuerung bei (teil-)unternehmerisch verwendeten Fahrrädern
29.
Unternehmereigenschaft und Vorsteuerabzug bei Vereinen, Forschungseinrichtungen und ähnlichen Einrichtungen

Abb. 1: Übersicht der Abschnitte im UStAE zum Vorsteuerabzug

3.2 Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 UStG

3.2.1 Unternehmereigenschaft

Der Vorsteuerabzug setzt die Unternehmereigenschaft nach § 2 Abs. 1 UStG des Abzugsberechtigten voraus. Davon ausgenommen sind Kleinunternehmer nach § 19 Abs. 1 Satz 4 UStG: Sie sind nach § 19 Abs. 1 Satz 4 UStG vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen.

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