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Versagung des Vorsteuerabzugs auf die Kosten einer unentgeltlichen WLAN-Bereitstellung?
Analyse der Voraussetzungen eines Vorsteuerabzugs
Die Bereitstellung eines WLAN-Zugangs wirft aufseiten der Anbieter auch nach der mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes zum faktischen Abschaffung der sog. Störerhaftung verschiedene rechtliche Fragestellungen auf. Weniger im Blickpunkt steht dabei naturgemäß die umsatzsteuerliche Komponente. Sie wird dabei zumeist verengt auf die Konstellation einer entgeltlicher WLAN-Bereitstellung, welche als sonstige Leistung umsatzsteuerbar und umsatzsteuerpflichtig ist und bei der für die mit der Bereitstellung verknüpften Kosten ein Vorsteuerabzug eröffnet ist.
Vanheiden, Vorsteuerabzug, infoCenter NWB MAAAA-41725
Im Zusammenhang mit einer unentgeltlichen WLAN-Bereitstellung fallen verschiedene Kosten an (bspw. für Anschluss an das Glasfasernetz, Router, Netzwerkadministration).
Eine von der Finanzverwaltung begehrte Versagung des Abzugs der mit diesen Kosten verknüpften Vorsteuern widerspricht den Grundsätzen des UStG.
Maßgeblich hierfür ist, dass die unentgeltliche WLAN-Bereitstellung einen unternehmerischen Leistungsbezug aufweist und zugleich keine unentgeltliche Wertabgabe darstellt.