AEAO Zu § 156
Zu § 156 Absehen von Steuerfestsetzung:
Das Absehen von der Festsetzung bringt den Steueranspruch nicht zum Erlöschen; die Festsetzung kann innerhalb der Festsetzungsfrist nachgeholt werden. Wegen der Kleinbetragsregelung für das Festsetzungsverfahren siehe die KBV (zur Anwendung siehe Art. 97 § 9a EGAO). Zur Kleinbetragsregelung für das Erhebungsverfahren siehe , BStBl I S. 242.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
RAAAE-63814