IFRS 13
Anhang A: Definitionen
Dieser Anhang ist fester Bestandteil des IFRS.
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aktiver
Markt | Ein Markt, auf dem
Geschäftsvorfälle mit dem Vermögenswert oder der Schuld mit ausreichender
Häufigkeit und Volumen auftreten, so dass fortwährend Preisinformationen zur
Verfügung stehen. |
kostenbasierter Ansatz | Eine Bewertungstechnik, die den Betrag widerspiegelt,
der gegenwärtig erforderlich wäre, um die Dienstleistungskapazität eines
Vermögenswerts zu ersetzen (häufig auch als aktuelle Wiederbeschaffungskosten
bezeichnet). |
Zugangspreis | Der Preis, der in einem Tauschgeschäft für den Erwerb
des Vermögenswerts gezahlt oder für die Übernahme der Schuld entgegengenommen
wurde. |
Abgangspreis | Der Preis, der für den Verkauf eines Vermögenswerts
entgegengenommen oder für die Übertragung einer Schuld gezahlt
würde. |
erwarteter
Zahlungsstrom | Der
wahrscheinlichkeitsgewichtete Durchschnitt (d. h. das Verteilungsmittel)
möglicher künftiger Zahlungsströme. |
beizulegender Zeitwert | Der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall
zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines
Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt
würde. |
höchste und beste
Verwendung | Die Verwendung eines nicht-finanziellen Vermögenswerts durch
Marktteilnehmer, die den Wert des Vermögenswerts oder der Gruppe von
Vermögenswerten und Schulden (z. B. ein Geschäftsbetrieb), in der der
Vermögenswert verwendet würde, maximieren würde. |
einkommensbasierter
Ansatz | Bewertungstechniken,
die künftige Beträge (z. B. Zahlungsströme oder Aufwendungen und Erträge) in
einen einzigen aktuellen (d. h. abgezinsten) Betrag umwandeln. Die Bemessung
des beizulegenden Zeitwerts erfolgt auf der Grundlage des Werts, auf den
gegenwärtige Markterwartungen hinsichtlich dieser künftigen Beträge
hindeuten. |
Inputfaktoren | Die Annahmen, die Marktteilnehmer bei der Preisbildung
für den Vermögenswert bzw. die Schuld zugrunde legen würden. Dies schließt auch
Annahmen über Risiken wie die nachstehend genannten ein: (a) das Risiko, das einer bestimmten, zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts herangezogenen Bewertungstechnik (beispielsweise einem Preisbildungsmodell) innewohnt; und (b) das Risiko, das den in die Bewertungstechnik einfließenden Inputfaktoren innewohnt. Inputfaktoren können beobachtbar oder nicht beobachtbar sein. |
Inputfaktoren auf
Stufe 1 | In aktiven, für das
Unternehmen am Bemessungsstichtag zugänglichen Märkten für identische
Vermögenswerte oder Schulden notierte (nicht berichtigte)
Preise. |
Inputfaktoren auf
Stufe 2 | Andere Inputfaktoren
als die in Stufe 1 aufgenommenen Marktpreisnotierungen, die für den
Vermögenswert oder die Schuld entweder unmittelbar oder mittelbar zu beobachten
sind. |
Inputfaktoren auf
Stufe 3 | Inputfaktoren, die
für den Vermögenswert oder die Schuld nicht beobachtbar sind. |
marktbasierter
Ansatz | Eine
Bewertungstechnik, die Preise und andere maßgebliche Informationen nutzt, die
in Markttransaktionen entstehen, an denen identische oder vergleichbare (d. h.
ähnliche) Vermögenswerte, Schulden oder Gruppen von Vermögenswerten und
Schulden, z. B. Geschäftsbetriebe, beteiligt sind. |
marktgestützte
Inputfaktoren | Inputfaktoren,
die durch Korrelation oder andere Mittel vorrangig aus beobachtbaren Marktdaten
abgeleitet oder durch diese bestätigt werden. |
Marktteilnehmer | Käufer und Verkäufer im Hauptmarkt oder
vorteilhaftesten Markt für den Vermögenswert oder die Schuld, die alle
nachstehenden Merkmale erfüllen: (a) Sie sind unabhängig voneinander, d. h. sie sind keine nahestehenden Unternehmen und Personen gemäß Definition in IAS 24. Trotzdem kann der Preis in einem Geschäftsvorfall zwischen nahestehenden Unternehmen und Personen als Inputfaktor für die Bemessung eines beizulegenden Zeitwerts verwendet werden, sofern dem Unternehmen Nachweise vorliegen, dass der Geschäftsvorfall zu Marktbedingungen erfolgte. (b) Sie sind sachkundig und verfügen über angemessenes Wissen über den Vermögenswert oder die Schuld und über den Geschäftsvorfall. Hierzu nutzen sie alle bei vertretbarem Aufwand verfügbaren Informationen unter Einschluss von Informationen, die im Wege allgemein üblicher Überprüfungsanstrengungen eingeholt werden können. (c) Sie sind in der Lage, eine Transaktion über den Vermögenswert oder die Schuld abzuschließen. (d) Sie sind bereit, eine Transaktion über den Vermögenswert oder die Schuld abzuschließen, d. h. sie sind motiviert, aber nicht gezwungen oder anderweitig dazu genötigt. |
vorteilhaftester
Markt | Der Markt, der den nach
Berücksichtigung von Transaktions- und Transportkosten beim Verkauf des
Vermögenswerts einzunehmenden Betrag maximieren oder den bei Übertragung der
Schuld zu zahlenden Betrag minimieren würde. |
Risiko der
Nichterfüllung | Das Risiko,
dass ein Unternehmen eine Verpflichtung nicht erfüllen wird. Das Risiko der
Nichterfüllung schließt das eigene Kreditrisiko des Unternehmens ein, darf aber
nicht darauf beschränkt werden. |
beobachtbare
Inputfaktoren | Inputfaktoren,
die unter Einsatz von Marktdaten wie öffentlich zugänglichen Informationen über
tatsächliche Ereignisse oder Geschäftsvorfälle entwickelt werden und die
Annahmen widerspiegeln, auf die sich die Marktteilnehmer bei der Preisbildung
für den Vermögenswert oder die Schuld stützen würden. |
geordneter
Geschäftsvorfall | Ein
Geschäftsvorfall, bei dem für einen Zeitraum vor dem Bemessungsstichtag eine
Marktpräsenz angenommen wird, um Vermarktungstätigkeiten zu ermöglichen, die
für Geschäftsvorfälle unter Beteiligung der betroffenen Vermögenswerte oder
Schulden allgemein üblich sind. Es handelt sich nicht um eine erzwungene
Transaktion (d. h. eine Zwangsliquidation oder einen
Notverkauf). |
Hauptmarkt | Der Markt mit dem größten Volumen und dem höchsten Aktivitätsgrad
für den Vermögenswert oder die Schuld. |
Risikoaufschlag | Ein Ausgleich, den risikoscheue Marktteilnehmer dafür
verlangen, dass sie die mit den Zahlungsströmen eines Vermögenswerts oder einer
Schuld verbundene Ungewissheit tragen. Auch als
„Risikoadjustierung” bezeichnet. |
Transaktionskosten | Die Kosten, die für den Verkauf eines Vermögenswerts
oder die Übertragung einer Schuld im Hauptmarkt oder vorteilhaftesten Markt für
den Vermögenswert oder die Schuld anfallen, unmittelbar der Veräußerung des
Vermögenswerts oder der Übertragung der Schuld zurechenbar sind und die beiden
unten genannten Kriterien erfüllen: (a) Sie entstehen unmittelbar aus der Transaktion und sind für diese wesentlich. (b) Sie wären dem Unternehmen nicht entstanden, wenn die Entscheidung zum Verkauf des Vermögenswerts oder zur Übertragung der Schuld nicht gefasst worden wäre (ähnlich den in IFRS 5 definierten Veräußerungskosten). |
Transportkosten | Die Kosten, die für den Transport eines Vermögenswerts
von seinem jetzigen Standort zu seinem Hauptmarkt oder vorteilhaftesten Markt
entstehen würden. |
Bilanzierungseinheit | Der Grad, in dem ein Vermögenswert oder eine Schuld für
Zwecke des Ansatzes in einem IFRS zusammengefasst oder aufgegliedert
wird. |
Nicht beobachtbare
Inputfaktoren | Inputfaktoren,
für die keine Marktdaten verfügbar sind. Sie werden anhand der besten
verfügbaren Informationen über die Annahmen entwickelt, auf die sich
Marktteilnehmer bei der Preisbildung für den Vermögenswert oder die Schuld
stützen würden. |
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
GAAAE-26296