IFRS 13 15

Bewertung

Der Geschäftsvorfall

15

Bei einer Bewertung zum beizulegenden Zeitwert wird davon ausgegangen, dass der Vermögenswert oder die Schuld in einem gewöhnlichen Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern getauscht wird, um am Bewertungsstichtag unter aktuellen Marktbedingungen verkauft bzw. übertragen zu werden.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
GAAAE-26296