IFRS 13 72

Bewertung

Eingangsparameter für Bewertungsverfahren

Fair-Value-Hierarchie

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Um die Stetigkeit und Vergleichbarkeit bei Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert und den zugehörigen Angaben zu erhöhen, wird im vorliegenden IFRS eine Hierarchie für den beizulegenden Zeitwert (sog. „Fair-Value-Hierarchie“) festgelegt. Diese Hierarchie teilt die in den Bewertungsverfahren für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert verwendeten Eingangsparameter in drei Stufen ein (siehe Paragraphen 76–90). Bei der Fair-Value-Hierarchie wird den an aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Schulden notierten (unverändert übernommenen) Preisen (Eingangsparameter der Stufe 1) die höchste Priorität eingeräumt, während nicht beobachtbare Eingangsparameter die niedrigste Priorität erhalten (Eingangsparameter der Stufe 3).

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GAAAE-26296