IFRS 13 B25

Anhang B: Anwendungsleitlinien

Dieser Anhang ist integraler Bestandteil des IFRS. Er beschreibt die Anwendung der Paragraphen 1–99 und hat die gleiche bindende Kraft wie die anderen Teile des IFRS.

Bewertungsverfahren (Paragraphen 61-66)

Die Bestandteile einer Barwertermittlung

Verfahren des erwarteten Barwerts

B25

Methode 1 des Verfahrens des erwarteten Barwerts bereinigt die erwarteten Zahlungsströme eines Vermögenswerts um das systematische Risiko (d. h. das Marktrisiko) durch Subtraktion einer Bar-Risikoprämie (d. h. risikoangepasste erwartete Zahlungsströme). Diese risikoangepassten erwarteten Zahlungsströme stellen einen sicherheitsäquivalenten Zahlungsstrom dar, der mit einem risikolosen Zinssatz abgezinst wird. Ein sicherheitsäquivalenter Zahlungsstrom bezieht sich auf einen erwarteten Zahlungsstrom (gemäß Definition), der risikoangepasst ist, sodass ein Markteilnehmer zwischen einem sicheren Zahlungsstrom und einem erwarteten Zahlungsstrom indifferent ist. Wäre ein Marktteilnehmer beispielsweise bereit, einen erwarteten Zahlungsstrom von 1,200 WE gegen einen sicheren Zahlungsstrom von 1,000 WE einzutauschen, sind die 1,000 WE das Sicherheitsäquivalent für die 1,200 WE (d. h. die 200 WE würden den Risikoaufschlag für Barmittel darstellen). In diesem Fall wäre der Marktteilnehmer dem gehaltenen Vermögenswert gegenüber indifferent.

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GAAAE-26296