IFRS 13 B30

Anhang B: Anwendungsleitlinien

Dieser Anhang ist integraler Bestandteil des IFRS. Er beschreibt die Anwendung der Paragraphen 1–99 und hat die gleiche bindende Kraft wie die anderen Teile des IFRS.

Bewertungsverfahren (Paragraphen 61-66)

Die Bestandteile einer Barwertermittlung

Verfahren des erwarteten Barwerts

B30

Wird zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts ein Verfahren des erwarteten Barwerts angewandt, kann dies entweder nach Methode 1 oder nach Methode 2 erfolgen. Ob Methode 1 oder Methode 2 gewählt wird, hängt von den jeweiligen, für den bewerteten Vermögenswert bzw. die bewertete Schuld spezifischen Sachverhalten und Umständen ab. Weitere Auswahlkriterien sind der Umfang, in dem hinreichende Daten verfügbar sind und die jeweilige Ermessensausübung.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
GAAAE-26296