IFRS 13 95

Angaben

95

Ein Unternehmen hat seine Methode zur Bestimmung des Zeitpunkts, zu dem Umgliederungen zwischen Hierarchiestufen als stattgefunden gelten, gemäß Paragraph 93(c) und (e)(iv) anzugeben und stetig anzuwenden. Die Methode zur Bestimmung des Zeitpunkts der Erfassung von Umgliederungen muss für Umgliederungen in Stufen und Umgliederungen aus Stufen dieselbe sein. Es folgen Beispiele für Methoden zur Bestimmung des Zeitpunkts von Umgliederungen:

(a)

das Datum des Ereignisses oder der Veränderung der Umstände, das/die die Umgliederung verursacht hat,

(b)

der Beginn der Berichtsperiode,

(c)

das Ende der Berichtsperiode.

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GAAAE-26296