IFRS 13 89

Bewertung

Eingangsparameter für Bewertungsverfahren

Eingangsparameter der Stufe 3

89

Ein Unternehmen hat unter Verwendung der unter den gegebenen Umständen am besten verfügbaren Informationen, die eigene Daten des Unternehmens umfassen könnten, nicht beobachtbare Eingangsparameter zu entwickeln. Bei der Entwicklung nicht beobachtbarer Eingangsparameter kann ein Unternehmen mit seinen eigenen Daten beginnen, muss diese aber anpassen, wenn bei vertretbarem Aufwand verfügbare Informationen darauf hinweisen, dass andere Marktteilnehmer andere Daten verwenden würden, oder wenn das Unternehmen eine Besonderheit aufweist, die andere Marktteilnehmer nicht haben (wie eine unternehmensspezifische Synergie). Um Informationen über die Annahmen von Marktteilnehmern einzuholen, braucht ein Unternehmen keine allumfassenden Anstrengungen zu unternehmen. Es hat jedoch alle Informationen über Annahmen von Marktteilnehmern zu berücksichtigen, die bei vertretbarem Aufwand verfügbar sind. Nicht beobachtbare Eingangsparameter, die in der oben beschriebenen Weise hergeleitet wurden, gelten als Annahmen von Marktteilnehmern und erfüllen die Zielsetzung einer Bewertung zum beizulegenden Zeitwert.

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GAAAE-26296