IFRS 13 7

Anwendungsbereich

7

Die in diesem IFRS verlangten Angaben müssen nicht geliefert werden für

(a)

Planvermögen, das gemäß IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird,

(b)

Kapitalanlagen eines Altersversorgungsplans, die gemäß IAS 26 Bilanzierung und Berichterstattung von Altersversorgungsplänen zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, und

(c)

Vermögenswerte, für die der erzielbare Betrag der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten gemäß IAS 36 ist.

Fundstelle(n):
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GAAAE-26296