Anhang A: Definitionen
Dieser Anhang ist fester Bestandteil des IFRS.
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Gemeinsame
Vereinbarung | Eine
Vereinbarung, die unter der gemeinschaftlichen
Führung von zwei oder mehr Parteien steht. |
Gemeinschaftliche
Führung | Die vertraglich
vereinbarte, gemeinsam ausgeübte Führung einer Vereinbarung. Sie besteht nur
dann, wenn Entscheidungen über die maßgeblichen Tätigkeiten die einstimmige
Zustimmung der an der gemeinschaftlichen Führung beteiligten Parteien
erfordern. |
Gemeinschaftliche
Tätigkeit | Eine
gemeinsame Vereinbarung, bei der die
Parteien, die gemeinschaftlich die
Führung über die Vereinbarung ausüben,
Rechte an den der Vereinbarung zuzurechnenden Vermögenswerten und
Verpflichtungen für deren Schulden haben. |
Gemeinschaftlich Tätiger | Eine Partei einer gemeinschaftlichen
Tätigkeit, die die gemeinschaftliche
Führung über die betreffende gemeinschaftliche Tätigkeit
hat. |
Gemeinschaftsunternehmen | Eine gemeinsame
Vereinbarung, bei der die Parteien, die
gemeinschaftlich die
Führung über die Vereinbarung ausüben,
Rechte am Nettovermögen der Vereinbarung besitzen. |
Partnerunternehmen | Eine Partei eines
Gemeinschaftsunternehmens, die die
gemeinschaftliche Führung über das
betreffende Gemeinschaftsunternehmen hat. |
Partei einer
gemeinsamen Vereinbarung | Ein an einer gemeinsamen
Vereinbarung beteiligtes Unternehmen, unabhängig davon, ob es
an der gemeinschaftlichen Führung der
Vereinbarung beteiligt ist. |
Eigenständiges Vehikel | Eine eigenständig identifizierbare Finanzstruktur,
einschließlich eigenständiger, rechtlich anerkannter, verfasster Einheiten,
unabhängig davon, ob diese Einheiten eine eigene Rechtspersönlichkeit
besitzen. |
Die folgenden Begriffe sind in IAS 27 (in der 2011 geänderten Fassung), IAS 28 (in der 2011 geänderten Fassung) bzw. IFRS 10 Konzernabschlüsse definiert und werden im vorliegenden IFRS in der dort angegebenen Bedeutung verwendet.
Beherrschung eines Beteiligungsunternehmens
Equity-Methode
Verfügungsgewalt
Schutzrechte
Maßgebliche Tätigkeiten
Einzelabschlüsse
Maßgeblicher Einfluss
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
BAAAE-26224