IFRS 11 C7

Anhang C: Zeitpunkt des Inkrafttretens, Übergangsvorschriften und Rücknahme anderer IFRS

Dieser Anhang ist integraler Bestandteil des IFRS und besitzt die gleiche Verbindlichkeit wie dessen andere Bestandteile.

Übergangsvorschriften

Gemeinschaftliche Tätigkeiten – Übergang von der Equity-Methode auf die Bilanzierung von Vermögenswerten und Schulden

C7

Bei der Umstellung von der Equity-Methode auf die Bilanzierung seines Anteils an den Vermögenswerten und Schulden einer gemeinschaftlichen Tätigkeit hat ein Unternehmen die Beteiligung, die zuvor nach der Equity- Methode bilanziert wurde, sowie alle anderen Posten, die gemäß Paragraph 38 von IAS 28 (in der 2011 geänderten Fassung) Bestandteil der Nettoinvestition des Unternehmens in die Vereinbarung bildeten, zu Beginn des unmittelbar vorausgehenden Geschäftsjahrs auszubuchen und seinen Anteil an jedem einzelnen Vermögenswert und jeder einzelnen Schuld der gemeinschaftlichen Tätigkeit, einschließlich eines etwaigen Geschäfts- und Firmenwert, der im Buchwert der Beteiligung enthalten war, anzusetzen.

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BAAAE-26224