IFRS 11 5

Gemeinschaftliche Vereinbarungen

5

Eine gemeinschaftliche Vereinbarung weist die folgenden Merkmale auf:

(a)

Die Parteien sind durch eine vertragliche Vereinbarung gebunden (siehe Paragraphen B2–B4).

(b)

In der vertraglichen Vereinbarung wird zwei oder mehr Parteien die gemeinschaftliche Führung der Vereinbarung zugewiesen (siehe Paragraphen 7–13).

Fundstelle(n):
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BAAAE-26224