IFRS 11 C5

Anhang C: Zeitpunkt des Inkrafttretens, Übergangsvorschriften und Rücknahme anderer IFRS

Dieser Anhang ist integraler Bestandteil des IFRS und besitzt die gleiche Verbindlichkeit wie dessen andere Bestandteile.

Übergangsvorschriften

Gemeinschaftsunternehmen – Übergang von der Quotenkonsolidierung auf die Equity-Methode

C5

Ein Unternehmen hat zu Beginn des unmittelbar vorausgehenden Geschäftsjahrs eine Aufschlüsselung der Vermögenswerte und Schulden anzugeben, die in dem in einer Zeile dargestellten Beteiligungssaldo zusammengefasst sind. Diese Angabe ist als Zusammenfassung für alle Gemeinschaftsunternehmen zu erstellen, bei denen das Unternehmen die in Paragraph C2–C6 genannten Übergangsvorschriften anwendet.

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BAAAE-26224