IFRS 11 C15

Anhang C: Zeitpunkt des Inkrafttretens, Übergangsvorschriften und Rücknahme anderer IFRS

Dieser Anhang ist integraler Bestandteil des IFRS und besitzt die gleiche Verbindlichkeit wie dessen andere Bestandteile.

Rücknahme anderer IFRS

C15

Dieser IFRS ersetzt folgende IFRS:

(a)

IAS 31 Anteile an Gemeinschaftsunternehmen und

(b)

SIC-13 Gemeinschaftlich geführte Unternehmen – Nicht monetäre Einlagen durch Partnerunternehmen.

Fundstelle(n):
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BAAAE-26224