IFRS 11 B3

Anhang B: Anwendungsleitlinien

Dieser Anhang ist integraler Bestandteil des IFRS. Er erläutert die Anwendung der Paragraphen 1–27 und hat die gleiche bindende Kraft wie die anderen Teile des IFRS.

Gemeinschaftliche Vereinbarungen

Vertragliche Vereinbarung (Paragraph 5)

B3

Werden gemeinschaftliche Vereinbarungen über ein eigenständiges Vehikel strukturiert (siehe Paragraphen B19– B33), sind in einigen Fällen die vertragliche Vereinbarung insgesamt oder einige Aspekte der vertraglichen Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag, der Gründungsurkunde oder der Satzung des eigenständigen Vehikels festgeschrieben.

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BAAAE-26224