IFRS 11 B12

Anhang B: Anwendungsleitlinien

Dieser Anhang ist integraler Bestandteil des IFRS. Er erläutert die Anwendung der Paragraphen 1–27 und hat die gleiche bindende Kraft wie die anderen Teile des IFRS.

Arten von gemeinschaftlichen Vereinbarungen (Paragraphen 14-19)

B12

Gemeinschaftliche Vereinbarungen werden für eine Vielzahl unterschiedlicher Zwecke geschlossen (z. B. als Möglichkeit für die Parteien, Kosten und Risiken gemeinsam zu tragen, oder als Möglichkeit, den Parteien Zugang zu neuen Technologien oder neuen Märkten zu verschaffen) und können unter Nutzung unterschiedlicher Strukturen und Rechtsformen errichtet werden.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
BAAAE-26224