IFRS 11 17

Gemeinschaftliche Vereinbarungen

Arten gemeinschaftlicher Vereinbarungen

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Bei der Beurteilung, ob es sich bei einer gemeinschaftlichen Vereinbarung um eine gemeinschaftliche Tätigkeit oder ein Gemeinschaftsunternehmen handelt, trifft ein Unternehmen eine Ermessensentscheidung. Ein Unternehmen hat die Art der gemeinschaftlichen Vereinbarung, an der es beteiligt ist, durch Beurteilung seiner Rechte und Verpflichtungen aus der Vereinbarung zu ermitteln. Ein Unternehmen beurteilt seine Rechte und Verpflichtungen unter Berücksichtigung von Struktur und Rechtsform der Vereinbarung, unter Berücksichtigung der von den Parteien der Vereinbarung festgelegten Vertragsbedingungen sowie gegebenenfalls unter Berücksichtigung sonstiger relevanter Sachverhalte und Umstände (siehe Paragraphen B12–B33).

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BAAAE-26224