Formblatt 2 [1] (Kontoform)
Gewinn- und Verlustrechnung
der ………………………………………………………
für die Zeit vom ………………………… bis …………………………
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Aufwendungen | Erträge | ||||||||||
Euro | Euro | Euro | Euro | Euro | |||||||
1. | Zinsaufwendungen1)9) | ……… | 1. | Zinserträge
aus2)9) | |||||||
2. | Provisionsaufwendungen4) | ……… | a) | Kredit- und
Geldmarktgeschäften | ……… | ||||||
3. | Nettoaufwand
des Handelsbestands | ……… | b) | festverzinslichen
Wertpapieren und Schuldbuchforderungen | ……… | ……… | |||||
2. | Laufende Erträge aus | ||||||||||
6) 7) | a) | Aktien und anderen nicht
festverzins- lichen Wertpapieren | ……… | ||||||||
4. | Allgemeine Verwaltungsaufwendungen | b) | Beteiligungen3) | ……… | |||||||
a) | Personalaufwand | c) | Anteilen an verbundenen Unternehmen | ……… | ……… | ||||||
aa) | Löhne und
Gehälter | ……… | 3. | Erträge aus Gewinngemeinschaften,
Ge- winnabführungs- oder Teilgewinnabfüh- rungsverträgen | ……… | ||||||
ab) | Soziale
Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | ……… | ……… | 4. | Provisionserträge5) | ……… | |||||
darunter: für Altersversorgung ……… Euro | 5. | Nettoertrag des Handelsbestands | ……… | ||||||||
6) 7) | |||||||||||
b) | andere Verwaltungsaufwendungen | ……… | ……… | 6. | Erträge aus Zuschreibungen zu Forderun- gen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft | ……… | |||||
5. | Abschreibungen und Wertberich- tigungen auf immaterielle Anlage- werte und Sachanlagen8) | ……… | 7. | Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligun- gen, Anteilen an verbundenen Unterneh- men und wie Anlagevermögen behandel- ten Wertpapieren | ……… | ||||||
6. | Sonstige betriebliche Aufwendungen | ……… | |||||||||
7. | Abschreibungen und Wertberich- tigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zu- führungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft | ……… | 8. | Sonstige betriebliche Erträge | ……… | ||||||
8. | Abschreibungen
und Wertberich- tigungen auf Beteiligungen, An- teile an verbundenen Unterneh- men und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere | ……… | 9. | (weggefallen) | |||||||
9. | Aufwendungen aus Verlustübernahme | ……… | 10. | Außerordentliche Erträge | ……… | ||||||
10. | (weggefallen) | 11. | Erträge aus Verlustübernahme | ……… | |||||||
11. | Außerordentliche
Aufwendungen | ……… | 12. | Jahresfehlbetrag | ……… | ||||||
12. | Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | ……… | |||||||||
13. | Sonstige Steuern,
soweit nicht unter Posten 6 ausgewiesen | ……… | |||||||||
14. | Auf Grund einer
Gewinngemein- schaft, eines Gewinnabführungs- oder eines Teilgewinnabführungsvertrags abgeführte Gewinne | ……… | |||||||||
15. | Jahresüberschuss | ……… | |||||||||
Summe der
Aufwendungen | ……… | Summe der Erträge | ……… |
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Euro | Euro | |||
1. | Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag | ……… | ||
2. | Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr | ……… | ||
……… | ||||
3. | Entnahmen aus der
Kapitalrücklage | ……… | ||
……… | ||||
4. | Entnahmen aus
Gewinnrücklagen | |||
a) | aus der gesetzlichen Rücklage | ……… | ||
b) | aus der Rücklage
für Anteile an einem herrschenden oder mehr- heitlich beteiligten Unternehmen | ……… | ||
c) | aus
satzungsmäßigen Rücklagen | ……… | ||
d) | aus anderen
Gewinnrücklagen | ……… | ……… | |
……… | ||||
5. | Entnahmen aus Genussrechtskapital | ……… | ||
……… | ||||
6. | Einstellungen in Gewinnrücklagen | |||
a) | in die gesetzliche Rücklage | ……… | ||
b) | in die Rücklage
für Anteile an einem herrschenden oder mehr- heitlich beteiligten Unternehmen | ……… | ||
c) | in satzungsmäßige
Rücklagen | ……… | ||
d) | in andere
Gewinnrücklagen | ……… | ……… | |
……… | ||||
7. | Wiederauffüllung
des Genussrechtskapitals | ……… | ||
8. | Bilanzgewinn/Bilanzverlust | ……… |
Fußnoten zu Formblatt 2:
1) Bausparkassen haben den Posten 1 Zinsaufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung wie folgt zu untergliedern:
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„a) | für
Bauspareinlagen | ……… Euro | |
b) | andere
Zinsaufwendungen | ……… Euro | ………
Euro„. |
2) Bausparkassen haben im Ertragsposten 1 den Unterposten a Zinserträge aus Kredit- und Geldmarktgeschäften in der Gewinn- und Verlustrechnung wie folgt zu untergliedern:
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„aa) | Bauspardarlehen | ……… Euro | |
ab) | Vor- und Zwischenfinanzierungskrediten | ……… Euro | |
ac) | sonstigen Baudarlehen | ……… Euro | |
ad) | sonstigen Kredit- und Geldmarktgeschäften | ………
Euro | ……… Euro“. |
3) Institute in genossenschaftlicher Rechtsform und genossenschaftliche Zentralbanken haben im Ertragsposten 2 den Unterposten b Laufende Erträge aus Beteiligungen in der Gewinn- und Verlustrechnung um die Worte „und aus Geschäftsguthaben bei Genossenschaften„ zu ergänzen.
4) Bausparkassen haben den Posten 2 Provisionsaufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung wie folgt zu untergliedern:
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„a) | Provisionen
für Vertragsabschluss und -vermittlung | ……… Euro | |
b) | andere
Provisionsaufwendungen | ……… Euro | ………
Euro“. |
Institute, die Skontroführer im Sinne des § 27 Abs. 1 des Börsengesetzes und nicht CRR-Kreditinstitute im Sinne des § 1 Abs. 3d Satz 1 des Gesetzes über das Kreditwesen sind, haben den Aufwandposten 2 Provisionsaufwendungen wie folgt zu untergliedern:
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„davon: | ||
a) | Courtageaufwendungen | ……… Euro |
b) | Courtage für
Poolausgleich | ……… Euro„. |
5) Bausparkassen haben den Posten 4 Provisionserträge in der Gewinn- und Verlustrechnung wie folgt zu untergliedern:
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„a) | aus Vertragsabschluss und -vermittlung | ……… Euro | |
b) | aus der Darlehensregelung nach der Zuteilung | ……… Euro | |
c) | aus Bereitstellung und Bearbeitung von Vor- und
Zwischenfinanzierungskrediten | ……… Euro | |
d) | andere
Provisionserträge | ……… Euro | ………
Euro“. |
Institute, die Skontroführer im Sinne des § 27 Abs. 1 des Börsengesetzes und nicht CRR-Kreditinstitute im Sinne des § 1 Abs. 3d Satz 1 des Gesetzes über das Kreditwesen sind, haben den Ertragsposten 4 Provisionserträge wie folgt zu untergliedern:
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„davon: | ||
a) | Courtageerträge | ……… Euro |
b) | Courtage aus
Poolausgleich | ……… Euro“. |
6) Kreditgenossenschaften, die das Warengeschäft betreiben, haben nach dem Aufwandposten 3 Nettoaufwand des Handelsbestands oder nach dem Ertragsposten 5 Nettoertrag des Handelsbestands in der Gewinn- und Verlustrechnung folgenden Posten einzufügen:
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„3a./5a.
Rohergebnis aus Warenverkehr und Nebenbetrieben | ………
Euro“. |
7) Finanzdienstleistungsinstitute, sofern sie nicht Skontroführer im Sinne des § 27 Abs. 1 des Börsengesetzes sind, haben anstatt des Aufwandpostens 3 Nettoaufwand des Handelsbestands in der Gewinn- und Verlustrechnung folgenden Posten aufzuführen:
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„3. Aufwand des Handelsbestands | ………
Euro“. |
und anstatt des Ertragspostens 5 Nettoertrag des Handelsbestands folgenden Posten aufzuführen:
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„5. Ertrag
des Handelsbestands | ……… Euro“. |
Institute, die Skontroführer im Sinne des § 27 Abs. 1 des Börsengesetzes und nicht CRR-Kreditinstitute im Sinne des § 1 Abs. 3d Satz 1 des Gesetzes über das Kreditwesen sind, haben anstatt des Aufwandpostens 3 Nettoaufwand des Handelsbestands in der Gewinn- und Verlustrechnung folgende Posten aufzuführen:
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„3. | Aufwand des Handelsbestands | ……… Euro | ||
davon: | ||||
a) | Wertpapiere | ……… Euro | ||
b) | Futures | ……… Euro | ||
c) | Optionen | ………
Euro | ||
d) | Kursdifferenzen aus Aufgabegeschäften | ………
Euro“. |
und anstatt des Ertragspostens 5 Nettoertrag des Handelsbestands folgende Posten aufzuführen:
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„5. | Ertrag des
Handelsbestands | ……… Euro | ||
davon: | ||||
a) | Wertpapiere | ……… Euro | ||
b) | Futures | ……… Euro | ||
c) | Optionen | ………
Euro | ||
d) | Kursdifferenzen aus Aufgabegeschäften | ………
Euro“. |
8) Finanzdienstleistungsinstitute im Sinn des § 1 Absatz 1a Nummer 10 des Kreditwesengesetzes haben den Aufwandsposten Nummer 5 wie folgt zu untergliedern:
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„5. | Abschreibungen und Wertberichtigungen | |||
a) | auf Leasingvermögen | ......Euro | ||
b) | auf immaterielle Anlagewerte und
Sachanlagen | ...... Euro | ......Euro.„ |
9) Finanzdienstleistungsinstitute im Sinn des § 1 Absatz 1a Nummer 10 des Kreditwesengesetzes haben vor dem Ertragsposten „1. Zinserträge“ den Posten „01. Leasingerträge“ und vor dem Aufwandsposten „1. Zinsaufwendungen“ den Posten „01. Leasingaufwendungen“ auszuweisen.“
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
TAAAD-19291
1 Anm. d. Red.: Formblatt 2 i. d. F. des Gesetzes v. (BGBl I S. 3395) mit Wirkung v. .