Günter Maus

ABC der Rückstellungen

1. Aufl. 2008

ISBN der Online-Version: 978-3-482-55821-4
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-57721-5

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ABC der Rückstellungen (1. Auflage)

Flaschenpfand

Die Finanzverwaltung hat in mehreren BMF-Schreiben die bilanzsteuerliche Behandlung des Leerguts und des Pfandgelds geregelt.

I. Behandlung von Leergut

In der Getränkeindustrie ist zwischen Pfeil-Individualleergut (= Leergut kann z. B. durch ein Firmenlogo auf der Flasche eindeutig einem bestimmten Abfüller zugeordnet werden) und Einheitsleergut (= nicht individuell hergestelltes und damit nicht zuordenbares Leergut) zu unterscheiden.

Erwirbt ein Abfüller neue Flaschen oder Kästen rechnen diese unabhängig davon ob es sich um Individual- oder Einheitsleergut handelt zu seinem Anlagevermögen (Betriebs-/Geschäftsausstattung).

Ein Getränkehändler, der vom Abfüller Getränke mit der Verpflichtung erhält, die Flaschen und Kästen zurückzugeben, wird nicht Eigentümer der Behältnisse. Somit darf das Pfandleergut am Bilanzstichtag nicht als Teil der Warenvorräte behandelt werden. Das verauslagte Pfandgeld ist als Betriebsausgabe zu erfassen. Im Gegenzug hat der Getränkehändler für die an den Abfüller verauslagten Pfandgelder eine Forderung auf Rückerstattung zu aktivieren (vgl. , BStBl 2005 I S. 715, ...