Günter Maus

ABC der Rückstellungen

1. Aufl. 2008

ISBN der Online-Version: 978-3-482-55821-4
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-57721-5

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ABC der Rückstellungen (1. Auflage)

Kreditinstitute

Gewährt ein Kreditinstitut bei kündbaren Sparverträgen mit steigendem Zinssatz (sog. Zuwachssparen) am Ende jeden Vertragsjahres eine Verzinsung, die der marktüblichen Gesamtverzinsung für Kapitalüberlassungen der bis dahin erreichten Laufzeit entspricht, so darf es wegen künftig noch steigender Zinsen keine Rückstellung bilden (, BStBl 1993 II S. 373).

Die Verpflichtung einer Bank zur Leistung einer Sparprämie, die am Ende der Laufzeit eines Sparvertrages gutgeschrieben wird, ist als zusätzliche Verzinsung für das angesparte Kapital anzusehen. Hierfür ist in der Handels- und Steuerbilanz eine Verbindlichkeitsrückstellung auszuweisen. Die Rückstellungsbeträge sind ratierlich anzusammeln, nach der Zinsstaffelmethode zu ermitteln und auf die Laufzeit des Sparvertrages abzuzinsen (, BStBl 1998 II S. 28). Siehe auch → Bonusverpflichtung (Warenrückvergütung).

Sagt ein Kreditinstitut einen Kontokorrentkredit zu, so können sich drohende Verluste i. H. der noch nicht ausgeschöpften Kreditlinie nur dann ergeben, wenn der Bankkunde aus der Sicht des Bilanzstichtags die Kreditlinie künftig t...BStBl 1998 II S. 658