Günter Maus

ABC der Rückstellungen

1. Aufl. 2008

ISBN der Online-Version: 978-3-482-55821-4
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-57721-5

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ABC der Rückstellungen (1. Auflage)

Zinsniveau

Bei der Ausgabe langfristiger Darlehen wird i. d. R. ein Damnum einbehalten (= Auszahlung unter dem Nennbetrag).


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Behandlung des Unterschiedsbetrags in der Handelsbilanz (§ 250 Abs. 3 HGB)
Sofortabzug als Betriebsausgabe
Aktivierung und planmäßige Abschreibung (Der Unterschiedsbetrag kann ganz oder aber auch nur teilweise aktiviert werden).
▶ Das Aktivierungswahlrecht muss im ersten Jahr ausgeübt werden.
▶ Die planmäßige Abschreibung ist auf die Darlehenslaufzeit oder aber auf eine kürzere Zeit zu verteilen.
▶ Der Darlehensnehmer kann die Abschreibungsmethode bestimmen, diese muss jedoch zu einer plan-
mäßigen (stetigen) Abschreibung führen. Ein Aussetzen der planmäßigen Abschreibung ist nicht
zulässig.
▶ Eine außerplanmäßige Abschreibung ist mit entsprechender Begründung zulässig bzw. muss vor-
genommen werden (z. B. bei vorzeitiger Tilgung oder Verkürzung der Laufzeit).

Steuerrechtlich besteht eine Aktivierungspflicht (§ 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG), die dem handelsrechtlichen Bilanzierungswahlrecht vorgeht. Der Unterschiedsbetrag ist als Rechnungsabgrenzungsposten auf die Laufzeit des Darlehens zu verteilen. Dieser ist bei einem Fälligkeitsdarlehen (= Rückz...