Günter Maus

ABC der Rückstellungen

1. Aufl. 2008

ISBN der Online-Version: 978-3-482-55821-4
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-57721-5

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ABC der Rückstellungen (1. Auflage)

Anpassungsverpflichtungen

Für Betreiber einer genehmigungspflichtigen Anlage kann sich aufgrund einer Gesetzesänderung eine Verpflichtung zur Nachrüstung oder Veränderung der Anlage (z. B., um bestimmte Emissionsgrenzwerte einzuhalten) ergeben.

Soweit die Aufwendungen keine aktivierungspflichtigen Herstellungskosten darstellen, kann in der Handelsbilanz eine Aufwandsrückstellung gebildet werden (ADS, § 249 HGB Anm. 194).

Beispiel

A ist Inhaber eines Säge- und Spanplattenwerks. Das zuständige Gewerbeaufsichtsamt erlässt im Dezember 01 eine Anordnung, wonach er auf der Grundlage des Bundesimmissionsschutzgesetzes aufgefordert wurde, seine Spänetrocknungsanlage bis spätestens so umzurüsten, dass bestimmte vorgegebene Emissionswerte eingehalten werden.

Die Bildung einer Verbindlichkeitsrückstellung scheidet aus, soweit die im Zusammenhang mit der Nachrüstung anfallenden Aufwendungen Anschaffungs- oder Herstellungskosten darstellen (§ 5 Abs. 4b EStG). Siehe hierzu auch → Anschaffungskosten (Herstellungskosten). Der BFH weist in seinem Urteil vom (I R 45/97, NWB JAAAA-96700, BStBl 2003 II S. 121) darauf hin, dass Maßnahmen, die allein eine Minderung der Emissionswerte bewirken, zu keiner wesen...