IAS 36 AG8

Anhang A: Die Anwendung von Barwert-Verfahren zur Bewertung des Nutzungswerts

Dieser Anhang ist integraler Bestandteil des Standards. Er enthält zusätzliche Leitlinien für die Anwendung von Barwert-Verfahren zur Ermittlung des Nutzungswerts. Der in den Leitlinien verwendete Begriff „Vermögenswert“ bezieht sich ebenso auf eine Gruppe von Vermögenswerten, die eine zahlungsmittelgenerierende Einheit bilden.

Traditioneller Ansatz und „erwarteter Zahlungsstrom “-Ansatz zur Darstellung des Barwerts

„Erwarteter Zahlungsstrom“-Ansatz

AG8

Der „erwarteter Zahlungsstrom “-Ansatz erlaubt auch die Anwendung des Barwert-Verfahrens, wenn der zeitliche Anfall der Zahlungsströme ungewiss ist. So könnte z. B. in einem, in zwei oder in drei Jahren mit 10-, 60- bzw. 30-prozentiger Wahrscheinlichkeit ein Zahlungsstrom von 1000 WE vereinnahmt werden. Das nachstehende Beispiel zeigt die Berechnung des erwarteten Barwerts in diesem Fall.


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Barwert von 1 000 WE in 1 Jahr zu 5 %
952,38 WE
 
Wahrscheinlichkeit
10,00 %
95,24 WE
 
 
 
Barwert von 1 000 WE in 2 Jahren zu 5,25 %
902,73 WE
 
Wahrscheinlichkeit
60,00 %
541,64 WE
 
 
 
Barwert von 1 000 WE in 3 Jahren zu 5,50 %
851,61 WE
 
Wahrscheinlichkeit
30,00 %
255,48 WE
 
 
 
Erwarteter Barwert
 
892,36 WE

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AAAAD-01161