IAS 36 82

Zahlungsmittelgenerierende Einheiten und Geschäfts- oder Firmenwert

Erzielbarer Betrag und Buchwert einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit

Geschäfts- oder Firmenwert

Zuordnung von Geschäfts- oder Firmenwert zu zahlungsmittelgenerierenden Einheiten

82

Die Anwendung der Vorschriften in Paragraph 80 führt dazu, dass der Geschäfts- oder Firmenwert auf einer Ebene auf Wertminderung überprüft wird, die die Art und Weise der Führung der Geschäftstätigkeit des Unternehmens widerspiegelt, mit der der Geschäfts- oder Firmenwert natürlich verbunden wäre. Die Entwicklung zusätzlicher Berichtssysteme ist daher in der Regel nicht erforderlich.

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AAAAD-01161