IAS 36 29

Ermittlung des erzielbaren Betrags

Beizulegender Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten

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Mitunter erfordert die Veräußerung eines Vermögenswerts, dass der Käufer eine Schuld übernimmt, und für den Vermögenswert und die Schuld ist nur ein einziger beizulegender Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten vorhanden. Paragraph 78 erläutert, wie in solchen Fällen zu verfahren ist.

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AAAAD-01161