International Accounting Standard 36 Wertminderung von Vermögenswerten (IAS 36)
v. 13.9.2023 (ABl EU Nr. L 237 S. 1, ber. L 239 S.39)
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Inhalt | Ziffer | |||||
Zielsetzung | 1 | |||||
Anwendungsbereich | 2–5 | |||||
Definitionen | 6 | |||||
Identifizierung eines Vermögenswerts, der wertgemindert sein
könnte | 7–17 | |||||
Ermittlung des
erzielbaren Betrags | 18–57 | |||||
Ermittlung des erzielbaren
Betrags eines immateriellen Vermögenswerts mit unbegrenzter
Nutzungsdauer | 24 | |||||
Beizulegender Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten | 25–29 | |||||
Nutzungswert | 30–57 | |||||
Grundlage für die Schätzungen der
künftigen Zahlungsströme | 33–38 | |||||
Zusammensetzung der Schätzungen
der künftigen Zahlungsströme | 39–53A | |||||
Künftige Zahlungsströme in
Fremdwährung | 54 | |||||
Abzinsungssatz | 55–57 | |||||
Erfassung und Bewertung eines
Wertminderungsaufwands | 58–64 | |||||
Zahlungsmittelgenerierende Einheiten und Geschäfts- oder
Firmenwert | 65–108 | |||||
Identifizierung der zahlungsmittelgenerierenden
Einheit, zu der ein Vermögenswert gehört | 66–73 | |||||
Erzielbarer Betrag
und Buchwert einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit | 74–103 | |||||
Geschäfts- oder Firmenwert | 80–99 | |||||
Zuordnung von Geschäfts- oder
Firmenwert zu zahlungsmittelgenerierenden Einheiten | 80–87 | |||||
Überprüfung von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten mit einem
Geschäfts- oder Firmenwert auf eine Wertminderung | 88–95 | |||||
Zeitpunkt der Überprüfungen auf Wertminderung | 96–99 | |||||
Gemeinschaftliche Vermögenswerte | 100–103 | |||||
Wertminderungsaufwand
für eine zahlungsmittelgenerierende Einheit | 104–108 | |||||
Wertaufholung | 109–125 | |||||
Wertaufholung für einen einzelnen Vermögenswert | 117–121 | |||||
Wertaufholung für eine zahlungsmittelgenerierende
Einheit | 122–123 | |||||
Wertaufholung für einen Geschäfts- oder
Firmenwert | 124–125 | |||||
Angaben | 126–137 | |||||
Schätzungen, die zur Ermittlung
der erzielbaren Beträge der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, die einen
Geschäfts- oder Firmenwert oder immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter
Nutzungsdauer enthalten, verwendet werden | 134–137 | |||||
Übergangsvorschriften und Zeitpunkt des
Inkrafttretens | 138–140N | |||||
Rücknahme
von
IAS 36 (herausgegeben
1998) | 141 | |||||
Anhang A: Die
Anwendung von Barwert-Verfahren zur Bewertung des Nutzungswerts | AG1–AG21 | |||||
Anhang B
(nicht besetzt) | ||||||
Anhang C | C1–C9 |
Änderungsdokumentation: Der International Accounting Standard 36 Wertminderung von Vermögenswerten (IAS 36) ist neu gefasst worden gem. Verordnung (EU) 2023/1803 der Kommission vom 13. September 2023 zur Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates v. (ABl EU Nr. L 237 S. 1, ber. L 239 S. 39) und am 16.10.2023 in Kraft getreten.
Fundstelle(n):
AAAAD-01161