IAS 36 116

Wertaufholung

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Der Nutzungswert eines Vermögenswerts kann den Buchwert des Vermögenswerts aus dem einfachen Grund übersteigen, dass sich der Barwert der künftigen Mittelzuflüsse erhöht, wenn diese zeitlich näherkommen. Das Leistungspotenzial des Vermögenswerts hat sich indes nicht erhöht. Ein Wertminderungsaufwand wird daher nicht nur wegen des Zeitablaufs (manchmal als Abwicklung der Diskontierung oder Aufzinsung bezeichnet) aufgeholt, auch wenn der erzielbare Betrag des Vermögenswerts dessen Buchwert übersteigt.

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AAAAD-01161