Zur freiberuflichen Tätigkeit einer Personengesellschaft
Leitsatz
Eine Personengesellschaft entfaltet nur dann eine Tätigkeit, die Ausübung eines freien Berufs im Sinne des EStG ist, wenn alle Gesellschafter die Merkmale eines freien Berufs erfüllen. Bei einer Personengesellschaft mit 16 Gesellschaftern, die Unternehmen berät und Arbeiten durchführt, die alle Probleme aus dem Anwendungsbereich der EDV umfassen, liegt diese Voraussetzung nicht vor, wenn sechs Gesellschafter Naturwissenschaften oder Maschinenbau und sieben Wirtschaftswissenschaften studiert haben und drei die mittlere Reife und eine kaufmännische oder gewerbliche Lehre absolviert haben.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1985 II Seite 584 BAAAA-92083
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