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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 14 K 651-652/96 EFG 2002 S. 814

Gesetze: EStG § 15 Abs. 2, EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1

Gewerbliche Tätigkeit eines Datenschutzbeauftragten

Leitsatz

  1. Die Tätigkeit eines Datenschutzbeauftragten ist weder die Ausübung eines freien Berufs noch eine andere selbständige Tätigkeit i.S.v. § 18 EStG.

  2. Bei dem Beruf eines Datenschutzbeauftragten handelt es sich nicht um einen sog. Katalogberuf i.S.d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG und auch nicht um einen einem Katalogberuf „ähnlichen Beruf„.

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 814
EFG 2002 S. 814 Nr. 13
UAAAB-11307

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 07.12.2000 - 14 K 651-652/96

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