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Firmenwagen zur privaten Nutzung
Neu im Februar
Nutzungsentgelt für nachträglich freigeschaltete Sonderausstattung
Bei der 1%-/0,03%-Bruttolistenpreisregelung ist maßgebender Bruttolistenpreis der inländische Listenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Anschaffungskosten für Sonderausstattung einschließlich Umsatzsteuer. Eine in den Bruttolistenpreis einzubeziehende Sonderausstattung liegt aber nur dann vor, wenn das Fahrzeug werkseitig im Zeitpunkt der Erstzulassung damit ausgestattet ist. Nach der Erstzulassung eingebaute unselbständige Ausstattungsmerkmale erhöhen den Bruttolistenpreis des Fahrzeugs nicht.
Die vorstehenden Ausführungen gelten entsprechend für eine nachträglich freigeschaltete vorinstallierte Sonderausstattung wie z. B. Navigationssysteme, Infotainment, Lichtpakete, Parkassistenten oder andere Zubehörkomponenten wie z. B. eine höhere Motor- oder Ladeleistung. In den Bruttolistenpreis ist lediglich die Sonderausstattung einzubeziehen, die im Zeitpunkt der Erstausstattung sowohl installiert als auch freigeschaltet ist (vgl. auch das Stichwort „Firmenwagen zur privaten Nutzung“ unter Nr. 3 Buchstabe a). Dies gilt unabhängig davon, ob sie dauerhaft erworben wird oder hierfür eine monatlich...