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Lohnsteuerliche Änderungen zum Jahreswechsel 2023/2024
Die Lohnsteuer ist ständig im Wechsel. Nicht nur einzelne Höchstbeträge und Sachbezugswerte steigen jedes Jahr, auch die gesetzlichen Änderungen und auslaufenden Regelungen sind vielfältig. Dieser Beitrag gibt Auskunft über die wichtigsten lohnsteuerlichen Änderungen zum Jahreswechsel. Der Beitrag gliedert sich nach den betroffenen, verschiedenen Fachgebieten des Lohnsteuerrechts, wie z. B. Lohnsteuereinbehalt, Betriebsveranstaltungen, geldwerte Vorteile, Steuerfreiheit, Pauschalierung, Neues zu Mitarbeiterbeteiligungen und Reisekosten.
I. Lohnsteuereinbehalt
1. Anhebung des Grundfreibetrags
Der Grundfreibetrag wird ab 2024 wie folgt erhöht:
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2023 | 2024 | |
Grundfreibetrag | 10.632 € | 11.784 € |
2. Arbeitnehmer-Pauschbetrag
Durch das Inflationsausgleichgesetz vom (BGBl 2022 I S. 2230) ist der Arbeitnehmer-Pauschbetrag auf 1.230 € ab dem Jahr 2023 erhöht worden.
3. Home-Office-Pauschale
Sowohl die Höhe als auch der Höchstbetrag der Home-Office-Pauschale ändern sich – beides wird nun erhöht. Die Home-Office-Pauschale kann dabei pro Tag in Anspruch genommen werden.
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bis 2022 | ab 2023 | |
Pauschale pro Tag | 5 € | 6 € |
Jahreshöchstbetrag | 600 € | 1.260 € |
Berücksichtigungsfähige Tage (Höchstgrenze) | 120 | 210 |
Die starke Erhöhung kommt in Folge de...BStBl 2023 I S. 1551