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Abgrenzung Geldleistungen vs. Sachbezug – ein Minenfeld
Zur Umsetzung des in der Praxis
Das zur Abgrenzung zwischen Geldleistungen und Sachbezug Stellung genommen. Hintergrund für das BMF-Schreiben ist eine ab dem zur Anwendung kommende Gesetzesänderung in § 8 Abs. 1 Sätze 2 und 3 EStG, die insbesondere auch für die Einordnung von Gutscheinen als Geldleistung oder Sachbezug von Bedeutung ist. Die Finanzverwaltung hat eine großzügige Nichtbeanstandungsregelung im Erlasswege festgelegt, so dass erst ab 2022 Gutscheingestellungen die Voraussetzungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG zu erfüllen haben, um dann weiterhin als Sachbezug zu gelten.
:002, NWB JAAAH-76163
Was war der Anlass zum
Welche Übergangsregelung lässt das BMF-Schreiben zu?
Was ist Arbeitgebern zu raten?
I. Vorbemerkungen
[i]Weber, Lohnsteuerliche Behandlung von Gutscheinen und Geldkarten, NWB 20/2021 S. 1446, NWB DAAAH-78563 Schmidt/Wiebecke, Sachzuwendungen an Arbeitnehmer, Grundlagen NWB IAAAE-67929 Lohnsteuerlich ist die Abgrenzung zwischen Geldleistungen und Sachbezug für die Anwendung bestimmter Regelungen bedeutsam (vgl. R 8.1 Abs. 3 LStR):
Die 44 €-Freigrenze gilt nur für mit dem Marktpreis bewerteten steuerpflichtigen und nicht pauschalierten Sachbezug (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG).
Nur für (bestimmten) Sachbezug kann eine Pauschsteuer gem. § 37b Abs. 1 und/oder Abs. 2...