KStH H 28 (Zu § 28 KStG)

Zu § 28 KStG

H 28

Allgemeines

> BStBl I S. 366

Liquidation

> BStBl I S. 434

Rückzahlung von Nennkapital

Eine Rückzahlung des Nennkapitals i. S. von § 28 Abs. 2 Satz 2 KStG (nach einer Nennkapitalherabsetzung) ermöglicht einen Direktzugriff auf das steuerliche Einlagekonto. Um als Rückzahlung des Nennkapitals behandelt zu werden, muss feststehen, dass die entsprechende Leistung der Kapitalgesellschaft darauf gerichtet ist, den Herabsetzungsbetrag auszuzahlen. Das ist anhand des Herabsetzungsbeschlusses und unter Würdigung der weiteren tatsächlichen Umstände festzustellen (>, BStBl 2016 II S. 411). Die entgegenstehende Regelung in Rdnr. 40 > BStBl I S. 366, ist damit überholt.

Steuerrechtliche Behandlung des Erwerbs eigener Anteile

> BStBl I S. 1615

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UAAAJ-18830