KStH H 11 (Zu § 11 KStG)

Zu § 11 KStG

H 11 Liquidationsbesteuerung

Beginn der Liquidation

Ein Beschluss der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft über die Auflösung wird mit dem Tag der Beschlussfassung wirksam, sofern sich aus dem Beschluss nichts anderes ergibt (>, BStBl II S. 433).

Besteuerungszeitraum

  • Zieht sich die Liquidation einer Kapitalgesellschaft über mehr als drei Jahre hin, so darf das Finanzamt nach Ablauf dieses Zeitraums regelmäßig auch dann gegenüber der Kapitalgesellschaft einen Körperschaftsteuerbescheid erlassen, wenn für eine Steuerfestsetzung vor Abschluss der Liquidation kein besonderer Anlass besteht (>, BStBl 2008 II S. 319).

  • Zur Abweichung des Besteuerungszeitraums bei der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer > BStBl I S. 542

  • Für Zwecke des § 27 KStG tritt an die Stelle des Wirtschaftsjahres der Besteuerungszeitraum (> BStBl I S. 434, Rdnr. 1).

Löschung einer britischen Limited

> BStBl I S. 111 unter Berücksichtigung der Änderungen von Tz. 6 durch > BStBl I S. 1437.

Sperrjahr

Das Sperrjahr beginnt mit dem Tag, an dem der Aufruf an die Gläubiger bekannt gemacht bzw. veröffentlicht worden ist (§ 272 Abs. 1 AktG oder § 73 GmbHG).

Verlustabzug

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
UAAAJ-18830