Reform Radar - Dienstag, 20.12.2022

Jahressteuergesetz 2022

NWB ReformRadar. Ihr Frühwarnsystem zu allen wichtigen Reformvorhaben.

Aktueller Stand:

  • : Gesetz im BGBl I S. 2294 verkündet

  • : Verabschiedung Bundesrat

  • : 2./3. Lesung Bundestag

  • : 1. Lesung Bundestag

  • : Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf

  • : BMF veröffentlicht Referentenentwurf auf seiner Homepage

Hintergrund: In verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts hat sich fachlich notwendiger Gesetzgebungsbedarf ergeben. Dies betrifft insbesondere notwendige Anpassungen an EU-Recht und EuGH-Rechtsprechung sowie Reaktionen auf Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs. Darüber besteht ein Erfordernis zur Umsetzung eines unvermeidlich entstandenen technischen Regelungsbedarfs. Hierzu gehören Verfahrens- und Zuständigkeitsfragen, Folgeänderungen, Anpassungen aufgrund von vorangegangenen Gesetzesänderungen und Fehlerkorrekturen.

Hierzu gehören insbesondere folgende Maßnahmen:

  • Schaffung einer Rechtsgrundlage zum Aufbau eines direkten Auszahlungsweges für öffentliche Leistungen unter Nutzung der steuerlichen Identifikationsnummer, § 139b AO-E

  • Modernisierung des Abzugs von Aufwendungen für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit in der häuslichen Wohnung (u.a. Entfristung der Homeoffice-Pauschale und Erhöhung der Pauchale auf 6 €/Tag und des abzugsfähigen Höchstbetrags von 600 € auf 1.260 €/Jahr ab 2023, § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c - neu - EStG, § 52 Abs. 6 Satz 12 EStG-E ; Regelungen eingeführt mit Regierungsentwurf)

  • rückwirkende Einführung einer Ertragsteuerbefreiung für bestimmte Photovoltaikanlagen ab , § 3 Nr. 72 - neu - EStG (Regelungen eingeführt mit Regierungsentwurf)

  • Erweiterung der Beratungsbefugnis von Lohnsteuerhilfevereinen im Zusammenhang mit steuerbefreiten Photovoltaikanlagen (Regelungen eingeführt mit Regierungsentwurf)

  • weitgehende Abschaffung Registerfälle für die Zukunft und rückwirkende Abschaffung Registerfälle für Drittlizenzen, § 49 EStG

  • Aufhebung der Begrenzung des Spitzensteuersatzes auf 42 Prozent für die Gewinneinkünfte des Jahres 2007 zur Umsetzung der Vorgaben des BVerfG-Beschlusses 2 BvL 1/13, § 32c EStG-E

  • Anhebung des linearen AfA-Satzes für die Abschreibung von Wohngebäuden auf 3 Prozent, § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c - neu - EStG-E

  • vollständiger Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen ab 2023, § 10 Abs. 3 EStG-E

  • Erhöhung des Sparer-Pauschbetrags von 801 € auf 1.000 € (bei Zusammenveranlagung von 1.602 € auf 2.000 €), § 20 Abs. 9 EStG-E

  • Anhebung des Ausbildungsfreibetrags von 924 € auf 1.200 €, § 33a EStG -E

  • Steuerfreistellung des Grundrentenzuschlages

  • Verfahrensverbesserungen bei der Riester-Förderung

  • Anpassung der Vorschriften der Grundbesitzbewertung nach dem Sechsten Abschnitt des Zeiten Teils des Bewertungsgesetzes an die Immobilienwertermittlungsverordnung vom

Hinweis:

Ursprünglich sollte die Regelung des § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG zum Nachweis einer tatsächlich kürzeren Restnutzungsdauer von Gebäuden gestrichen werden. Dieses Vorhaben wurde auf Empfehlung des Finanzausschusses des Bundestages nicht weiter verfolgt, die Regelung des § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG bleibt also bestehen.

Im Bereich der USt sind u.a. folgende Änderungen geplant:

  • Nullsteuersatz mit Vorsteuerabzug für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen (Regelungen eingeführt mit Regierungsentwurf)

  • Schaffung einer nationalen Vorschrift zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/284 des Rates vom zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG im Hinblick auf die Einführung bestimmter Anforderungen für Zahlungsdienstleister

  • Umsetzung der Verpflichtung zur elektronischen Bereitstellung über Verwaltungsportale nach dem Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz - OZG) vom (BGBl. I S. 3122, 3138)

Zudem wird weiterem fachlich gebotenen Regelungsbedarf im Steuerrecht nachgekommen. Dazu gehören insbesondere die Klarstellung von Zweifelsfragen sowie Folgeänderungen, Fehlerkorrekturen und sonstiger redaktioneller Änderungsbedarf.

Auf Empfehlung des Finanzausschuss des Bundestages sind die folgenden Änderungen in das Gesetz aufgenommen worden:

  • Klarstellung des Anwendungsbereiches des steuerfreien Corona-Pflegebonus nach § 3 Nummer 11b EStG

  • Änderungen bei der Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen; Beratungsbefugnis für Lohnsteuerhilfevereine

  • Änderungen bei der Modernisierung des Abzugs von Aufwendungen für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit in der häuslichen Wohnung

  • Wahlrecht zum Verzicht zur Bildung von Rechnungsabgrenzungsposten, § 5 Abs. 5 Satz 2 - neu - EStG

  • Regelungen zur Steuerpflicht der Energiepreispauschale für Renten- und Versorgungsbeziehende, § 19 Abs. 3 - neu - EStG, § 22 Nummer 1 Satz 3 Buchstabe c – neu – EStG

  • Registerfallbesteuerung, § 49 Abs. 1 Nummer 2 Buchstabe f Satz 1 und Satz 2 - neu - EStG

  • Unpfändbarkeit der Energiepreispauschale, § 122 Satz 2 - neu - EStG

  • Besteuerung der Gas-/Wärmepreisbremse, § 123 - neu - EStG

  • Vorziehen der Anhebung des linearen AfA-Satzes für die Abschreibung von Wohngebäuden auf 3 Prozent auf den , § 7 Abs. 1 Nummer 2 EStG-E

  • Verzicht auf Streichung der Ausnahmeregelung zum Ansatz einer kürzeren Nutzungsdauer für Gebäudeabschreibung (s. Hinweis oben)

  • Prolongation der Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau, § 7b Abs. 2 und 3 EStG-E

  • Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags ab dem VZ 2023 von 1.200 € auf 1.230 €, § 9a Satz 1 Nummer 1 Buchst. a EStG-E

  • Erhöhung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende um 252 €, § 24b Abs. 2 Satz 1 EStG-E

  • Angabe der Identifikationsnummer; bei Abzug von Beiträgen des Kindes zur Kranken- und Pflegeversicherung als eigene Beiträge als materiell-rechtliche Voraussetzung für den Sonderausgabenabzug und Identifizierung des Kindes durch die an das Kind vergebene Identifikationsnummer als Voraussetzung für die Gewährung der Freibeträge für Kinder, § 32 Abs. 6 Satz 12 bis 14 - neu - EStG

  • Beendigung der Sonderzuständigkeit der Familienkassen des öffentlichen Dienstes im Bereich des Bundes zum

  • Eigenheimrenten-Förderung auch für energetische Maßnahmen bei selbstgenutzten Wohnungen, § 92a Abs. 1 Nummer 3 EStG-E

  • Gewerbesteuerbefreiung für Betreiber kleiner Solaranlagen; weiterer Ausschluss der Kammerzugehörigkeit von Betreibern von Solaranlagen, § 3 Nr. 32 GewStG-E

  • Gewerbesteuerliche Behandlung von Sanierungsgewinnen bei Mitunternehmerschaften, § 7b Abs. 2 Satz 4 GewStG-E

  • Körperschaft- und Gewerbesteuerbefreiung der Investitionsbank Sachsen-Anhalt, § 5 Abs. 1 Nr. 2 KStG-E, § 3 Nr .2 GewStG-E

  • Einlagelösung - § 14 Abs. 4 Satz 3 bis 5 - neu - KStG; § 34 Abs. 6e KStG-E

  • Einlagenrückgewähr bei Drittstaaten-Kapitalgesellschaften, § 27 Abs. 8 KStG-E

  • Wegzugsbesteuerung; Verweisanpassung in § 6 Abs. 2 AStG und Klarstellungen in § 21 AStG

  • Familienstiftungen; Verweisanpassung in § 15 Abs. 7 Satz 2 AStG und Folgeanpassung der Anwendungsvorschriften in § 21 AStG

  • Verhinderung des Statusverlustes als Spezial-Investmentfonds bei gewerblichen Einkünften aus der Erzeugung von erneuerbaren Energien

  • Unternehmereigenschaft von Bruchteilsgemeinschaften, § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG-E

  • Ausweitung der Ist-Versteuerung auf juristische Personen des öffentlichen Rechts, § 20 Satz 1 Nummer 4 - neu - UStG

  • Verlängerung der Übergangsregelung zur Anwendung des § 2b UStG bis einschließlich , § 27 Absatz 22a UStG-E

  • Elektronische Abgabe des Antrags auf Steuervergütung für Leistungsbezüge zur Verwendung zu humanitären, karikativen oder erzieherischen Zwecken im Drittlandsgebiet

  • Abgabe von Steuerakten der Finanzämter und Gemeinden an Landes- und Kommunalarchive, § 30 Abs. 4 Nr. 2d - neu - AO

  • Vereinfachung der Übermittlung der IBAN an das BZSt durch Zulassung einer freiwilligen Übermittlung in einem sicheren Verfahren, § 139b Abs. 10 AO-E

  • Kapitalmaßnahme aus Gesellschaftsmitteln, § 7 Abs. 1 Satz 2 KapErhStG

  • Einführung eines EU-Energiekrisenbeitrags nach der Verordnung (EU) 2022/1854 des Rates über „Notfallmaßnahmen als Reaktion auf die hohen Energiepreise“ vom 6. Oktober 2022

  • Druckdienstleistungen, redaktionelle Änderungen § 20a FVG

  • Berücksichtigung Grundrentenzuschlag im Wohngeldrecht, § 14 Abs. 2 Nr. 3 WoGG-E

  • Korrektur des Biersteuergesetzes.

Quelle: Regierunsentwurf eines JStG 2022 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses, BT-Drucks. 20/4729 (Stand ) (il)

Nachrichten zum JStG 2022

Aufsätze

Blog-Beiträge

  • Herold, Verkürzte Nutzungsdauer von Gebäuden – Gesetzgeber will BFH-Urteil aushebeln, NWB Experten Blog, Beitrag v. 9.8.2022

Gesetzesmaterialien

  • Regierungsentwurf eines JStG 2022 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses BT-Drucks. 20/4729 (Stand )

  • Regierungsentwurf eines JStG 2022, BT-Drucks. 20/3879 (Stand )

  • Referentenentwurf eines JStG 2022 (Stand ), veröffentlicht auf der Homepage des BMF

Fundstelle(n):
MAAAJ-18675