BBK Nr. 14 vom Seite 633

Mehr Rechtssicherheit beim IAB: Das neue BMF-Schreiben im Wortlaut mit Kommentierung

Christoph Linkemann | verantw. Redakteur | bbk-redaktion@nwb.de

Nach [i]BMF, Schreiben v. 15.6.2022 - IV C 6 - S 2139-b/21/10001 :001 NWB JAAAJ-15870 wie vor ist die Investitionsförderung durch § 7g EStG das wichtigste Steuergestaltungsinstrument in den Jahresabschlüssen und Gewinnermittlungen kleiner und mittlerer Betriebe. Und folgerichtig auch stark streitbehaftet, wie die zahlreichen Finanzgerichts- und BFH-Entscheidungen immer wieder eindrucksvoll unter Beweis stellen. Das BMF hat zuletzt 2017 mit einem ausführlichen Schreiben Stellung genommen, das 2019 ergänzt wurde um spezielle Regelungen zu den Personengesellschaften. Im Zuge der Corona-Pandemie gab es weitere gesetzliche Änderungen. Dies alles berücksichtigt nun das neue . Wer Jahresabschlüsse oder Gewinnermittlungen für KMU erstellt, wird sich aufgrund der enormen Breitenwirkung zwangsläufig mit dem Schreiben auseinandersetzen müssen, so dass wir es diesmal mit den Anmerkungen von StB Rüdiger Happe ab in diesem Heft in einer ausführlichen und kommentierten Form veröffentlichen. Ergänzt wird der Beitrag dann in einer der nächsten Ausgaben mit Praxisfällen zu häufig vorkommenden Zweifelsfällen bei der Anwendung des Investitionsabzugsbetrags.

Mit dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz hat der Gesetzgeber die Fristen für die Steuererklärungen noch einmal verlängert. Während früher die Fristen zum Allgemeinwissen zählten, gelten nun für die VZ bis 2024 unterschiedlich lange Fristen, die sich dann zwangsläufig auch auf die Verspätungszuschläge und die Verzinsungen auswirken. BBK-Herausgeber Bernd Rätke stellt die neuen Fristen und alles Wissenswerte dazu ab für Sie zusammen.

Was [i]Reckendorf, Was sind eigentlich Programmierprotokolle? ? Adäquater Manipulationsschutz für Kassensysteme, Trugbild oder nur ein großes Missverständnis?, BBK 17/2017 S. 796 NWB KAAAG-54734 genau bei der Kassenführung unter einem „Programmierprotokoll“ zu verstehen sein sollte, war nie klar definiert, meist war es eine diffuse Hoffnung der Prüfer, Stammdaten-Veränderungen etwa bei Artikelpreisen nachvollziehen zu können. Rechtlich fielen die Protokolle unter die „sonstigen Unterlagen“, die für das Verständnis der Buchführung oder der Kassenführung notwendig sein sollten. Mit der Einführung der TSE für elektronische Aufzeichnungssysteme sollten sie spätestens obsolet geworden sein, allerdings zeigt sich, dass sie immer noch nicht so ganz aus den Köpfen verschwunden zu sein scheinen. Jens Reckendorf hatte sich bereits in BBK 17/2017 S. 796 mit diesem Trugbild befasst und zeigt in der Leserfrage ab , dass TSE und die DSFinV-K als einheitliche Datenschnittstelle jede Anfrage danach obsolet machen.

Im Buchführungs-Seminar von geht es diesmal um die richtige Kontierung bei der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung umgelegter Grundsteuer, während sich im Update Sozialversicherung mit der Scheinselbständigkeit bei Subunternehmen beschäftigt.

Beste Grüße

Christoph Linkemann

Fundstelle(n):
BBK 2022 Seite 633
NWB DAAAJ-16925